[Fachartikel] Gefährdungsbeurteilung Betreiber
22. September 2017 | ABGS GmbH | Kategorie Wissen
Bei der Gefährdungsbeurteilung muss der Betreiber einer Anlage die Gefahren und Risiken betrachten, die von der entsprechenden Anlage ausgehen.
Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit brennbaren Stoffen
Zu beurteilen ist:
- die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre,
- die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen und das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen.
Es ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen aus dem insbesondere hervorgehen muss:
- dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
- dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen,
- und welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden.
Weitere wichtige Punkte sind:
- Verfahrensbeschreibung
- für den Explosionsschutz wesentliche Verfahrensparameter
- Stoffdaten
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzmaßnahmen (Schutzkonzept)
Das Explosionsschutzdokument ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Gastautor: Dipl.-Ing. Dieter Seyfert
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