[Fachartikel] Gefährdungsbeurteilung
16. Januar 2012 | ABGS GmbH | Kategorie Wissen
Welche Vorschriften fordern eine Gefährdungsbeurteilung?
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Chemikaliengesetz (ChemG)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit Technische Regeln Betriebssicherheit (TRBS)
- Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“
- Explosionsschutz-Regeln (EX-RL, BGR 104), teilweise überführt in TRBS
Eine Gefährdungsbeurteilung wird sowohl von verbindlichen als auch von nicht verbindlichen Rechtsnormen gefordert.
Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Erfassen von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich derer, bei denen Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.
Informationsermittlung zu den Gefahrstoffen und Tätigkeiten:
- Ermitteln der Situation am Arbeitsplatz
- Beurteilung der Gefährdung auf der Grundlage des Sicherheitsdatenblattes
- Prüfen der Substitution
- Festlegen der zu treffenden Maßnahmen und der Wirksamkeitsprüfung
- Durchführen der Maßnahmen
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Die Dokumentation ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
siehe auch: GefStoffV
- § 5, Sicherheitsdatenblatt und sonstige Informationspflichten
- § 6, Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit brennbaren Stoffen
Zu beurteilen ist:
- die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre,
- die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen und
- das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen.
Es ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen aus dem insbesondere hervorgehen muss:
- dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
- dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen,
- welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden und
- für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß Anhang 4 BetrSichV gelten.
Weitere wichtige Punkte sind:
- Verfahrensbeschreibung
- für den Explosionsschutz wesentliche Verfahrensparameter
- Stoffdaten
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzmaßnahmen (Schutzkonzept)
Das Explosionsschutzdokument ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
siehe auch: BetrSichV
- § 3, Gefährdungsbeurteilung
- § 6, Explosionsschutzdokument Explosionsschutz-Regeln (EX-RL, BGR 104)
- E 6, Explosionsschutzdokument
Gastautor: Dipl.-Ing. Dieter Seyfert
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© 2012 ABGS GmbH – Dipl.-Ing. Dieter Seyfert
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