ABGS GmbH

Aehnelt & Braune Gaswarn- & Systemtechnik

Die ABGS GmbH ist ISO 9001 zertifiziert
 

Leistungen

Unsere Leistungen

Unser Leistungsprogramm umfasst die Beratung, die Projektierung, den Vertrieb, die Errichtung und den Service/Wartung von stationären und transportablen Gasmessungen, Gaswarnanlagen, Gaswarntechnik und Gasmesstechnik. Abgerundet wird unser Leistungsumfang durch ergänzende Reinstgastechnik, Regelungstechnik, Steuerungstechnik und Gebäudetechnik.

Ein besonders wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist der Service an entsprechenden Anlagen. Je nach Anlagentyp kommen hier entsprechende Vorschriften zur Anwendung.

Sie als Kunde wünschen zunehmend Komplettlösungen. Dem Wunsch folgen wir und bieten Ihnen nur einen Ansprechpartner von der Projektierung über die Koordination von verschiedenen beteiligten Firmen bis zur Inbetriebnahme und Betreuung im laufenden Betrieb.

Durch Fabrikatsunabhängigkeit sind wir in der Lage, Ihnen für jeden Anwendungsfall die optimale finanzielle und technische Lösung anzubieten. Ihr Vorteil ist, dass wir erforderliche periphere Komponenten und Dienstleistungen mit anbieten und verbinden. Dadurch haben Sie nur einen Ansprechpartner und Auftragnehmer.

Sie haben eine defekte Gaswarnanlage und Ihr Fertigungsprozess oder Arbeitsablauf wird damit gestört? Oder Ihre Gaszufuhr an der Heizungsanlage wurde durch einen Fehlalarm des Gaswarngerätes gestoppt? Wir haben für Sie eine kostenlose 24-Stunden Havarie- und Störungshotline eingerichtet, auch an Wochenenden und Feiertagen.

Kurzfristig überprüfen wir Ihre Gaswarnanlage kostengünstig. Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Rufnummer 0800 4279276 Freecall / 0800 GASWARN Vanity. Oder Sie teilen uns Ihr Anliegen auf unserem Kontaktformular oder Serviceformular mit.

 

Beratung, Projektierung und Ausführungsplanung

Ihre übergebenen Unterlagen und Angaben werden von uns zu einem Gesamtkonzept verarbeitet und unter Beachtung der geltenden Vorschriften zu einem Angebot zusammengefügt. Wenn notwendig beziehen wir auch einen Sachverständigen mit in die Projektierung ein.

Nach Auftragseingang erhalten Sie eine Montage- und Ausführungsplanung mit allen erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel Funktionsbeschreibungen oder Kabellisten. Ausführliche Dokumentationen und Revisionsunterlagen erhalten Sie mit der Inbetriebnahme.

 

Errichtung und Inbetriebnahme

Fachkundiges Personal errichtet Ihre Anlagentechnik am jeweiligen Einsatzort, entsprechend der geltenden Vorschriften.

Für die Festlegung des Messortes sind u. a. die Dichte, die Lage möglicher Austrittsstellen, die zu erwartende Ausbreitungsrichtung des Gases und die baulichen Voraussetzungen von Bedeutung. Bei der Inbetriebnahme werden die Messfühler gemäß den entsprechenden Herstellerangaben kalibriert/justiert.

 

Service und Instandhaltung

Der Service/Wartung und Instandhaltung gemäß den geltenden Vorschriften ist ein wichtiger Bestandteil für die Werterhaltung und wirtschaftliche Funktion Ihrer Anlagen.

Nach Ihren Angaben, wie zum Beispiel Ort der Anlage, Fabrikat und Messfühleranzahl, unterbreiten wir Ihnen gern ein pauschales Serviceangebot. Kostenlos selbstverständlich! Nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Serviceformular.

Sie haben eine defekte Anlage oder ein defektes Handmessgerät? Teilen Sie uns die Einzelheiten zur Anlage oder zum Handmessgerät mit und wir erarbeiten für Sie einen Lösungsvorschlag zur Instandsetzung.

 

Schulungen und Einweisungen

Die Zahl der Regularien ist schwer zu überschauen; verschiedenste Ämter, Behörden und Versicherungen verlangen unterschiedliche Dokumentationen. Wie messe ich richtig “frei”? Welche Substanz wird mir angezeigt? Wann muss mein Gerät zur Wartung/Service? Kann ich Benzol selektiv messen? Was heißt 117.1? Wir haben die Antworten und bieten Ihnen verschiedene Schulungspakete für Ihre Anwendung rund um das Thema Gasmesstechnik. Buchen Sie Ihr passendes Schulungspaket.

 

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Wir führen bei Ihnen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß VDE 0701-0702, TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) durch. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) und DIN VDE 0701-0702 sind Sie als Unternehmer für das regelmäßige Prüfen aller in ihrem Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich.

 

Fachartikel-Reihe

Beachten Sie bitte unsere monatliche Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen und Vorschriften der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik.

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Zuletzt geändert: 18. Juni 2015, 1:10 Uhr


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  • Die ersten Gaslaternen in Europa erhellten 1811 die Fischergasse von Freiberg.
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