[Fachartikel] Planung von Gaswarnanlagen
21. September 2016 | ABGS GmbH | Kategorie Wissen
Der Planer einer Gaswarnanlage muss sich zunächst über folgende Punkte Klarheit verschaffen oder sinnvolle Annahmen treffen:
Zielsetzung der Überwachung: Schutz des Menschen und/oder Schutz vor Bränden und Explosionen
Gase: toxische Gase, Sauerstoff, brennbare Gase
Ort des Auftretens
Häufigkeit des Auftretens
Konzentration und Menge
Als nächster Schritt kann die Auswahl der Sensoren erfolgen (geeignetes Sensorprinzip):
- elektrochemischer Sensor
- Wärmetönungssensor
- Infrarotsensor
- Wärmeleitfähigkeitssensor
Anzahl der Sensoren:
Mit Ausnahme der Tiefgaragen gibt es keine generellen Vorgaben zur Platzierung von Sensoren bzw. Transmittern. Meist muss ein Kompromiss zwischen Sicherheitsanforderungen und Wirtschaftlichkeit eingegangen werden. Dazu ist die Kenntnis der individuellen lokalen Verhältnisse auf der Grundlage von Bauplan oder Lageskizze erforderlich. Auch ist die Feststellung von Orten, an denen kein Zielgas auftreten kann oder von Orten der potentiellen Gasfreisetzung wichtig.
Anbringungsort der Sensoren:
Emissionsaspekt: Die potentiellen Leckagequellen sind bekannt und lokalisierbar. Daher können die Sensoren so positioniert werden, dass Gasleckagen frühzeitig und zuverlässig detektiert werden.
Immissionsaspekt: Nicht die Leckagestellen, wohl aber die Bereiche, in denen Leckagen den größten Schaden anrichten können, sind bekannt. Bei der Detektion brennbarer Gase und Dämpfe sind dieses die Orte der Zündquellen, bei der Tox-Messung die Bereiche, in denen Menschen tätig sind.
Flächenüberwachung: Die potentiellen Leckagequellen sind nicht lokalisierbar und liegen irgendwo innerhalb eines großen Bereiches. Daher werden die Sensoren über den gesamten Bereich verteilt.
Randbereichsüberwachung: Die potentiellen Leckagequellen sind nicht lokalisierbar. Daher wird die Außengrenze der Anlage überwacht, um den Übertritt gefährlicher Gaskonzentrationen in angrenzende ungesicherte Bereiche zu erkennen.
Gase, schwerer als Luft: Anbringung im Bodenbereich
Gase, leichter als Luft: Anbringung im Deckenbereich
Bei toxischen Gasen erfolgt, unter Berücksichtigung der Strömungsverhältnisse, auch die Anbringung in Kopfhöhe (Zum Beispiel: Tiefgarage).
Schließlich muss für Service-/Wartungsarbeiten die Zugänglichkeit für die Kalibrierung/Justierung gesichert sein.
Ausführung der Transmitter:
Nicht-Ex oder Ex-Ausführung entsprechend Ex-Zone.
An den Auswertesystemen sollen Voralarm und Hauptalarm, also zwei Alarmschwellen, im Messbereich frei wählbar sein. Das ist ausreichend für die Einleitung von organisatorischen und/oder technischen Schutzmaßnahmen. Außerdem ist eine Störungsmeldung auszugeben, deren Auftreten gleichbedeutend mit einem Nichtvorhandensein der Gaswarnanlage ist.
Ansaugende Systeme werden dann verwendet, wenn: Druck, Temperatur, Feuchte oder Strömungsverhältnisse außerhalb der Sensorbetriebsdaten liegen, der Ort der potentiellen Gasfreisetzung aus betrieblichen oder technischen Gründen nicht erreichbar ist, eine Filterung wegen Staubes oder Störgasen erforderlich ist, eine Meßstellenumschaltung realisiert werden soll oder eine definierte Verdünnung gewünscht wird.
Die ausführungsreife Lösung ist das Ergebnis der Planung. Sie umfasst, in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter, die zeichnerische Darstellung der Anlagen, die ermittelten Mengen, die aufgestellten Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse.
Literatur: Wolfgang Jessel; Gase-Dämpfe-Gasmesstechnik
Gastautor: Dipl.-Ing. Dieter Seyfert
Dieser Artikel erscheint in unserer monatlichen Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik. Sie können diese Artikel über den RSS-Button abonnieren. Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe und Link zu diesem Artikel gestattet.
© 2016 ABGS GmbH – Dipl.-Ing. Dieter Seyfert
» Hinweis: Alle Fachartikel finden Sie auch in dieser Übersicht.
Ähnliche Artikel lesen:
- » [Fachartikel] Gefahrstoffverordnung - 1. Änderung - 1. Teil
- » [Fachartikel] Was ist die Gefahrstoffverordnung - Teil 1
- » [Fachartikel] Explosionsschutzverordnung 1. Aktualisierung I
- » [Fachartikel] Was ist die Gefahrstoffverordnung – Teil 2
Stellenangebote
Portfolio
- Gasmessungen
- Gaswarnanlagen
- Gaswarnsysteme
- Gasmesstechnik
- CO-Warnanlagen
- Lüftungssteuerungen
- MSR-Anlagen
- Reinstgastechnik
- Sondergasversorgung
- Strahlungsmessgeräte
- Dosimeter
- Leuchttransparente
- Atemschutz
- Schutzbrillen
- Fluchtgeräte
- Alkoholmesstechnik
- Gasprüfröhrchen
- Kalibriergase
- PID
- Physiologische Überwachungsgeräte
Leistungen
- Beratung
- Projektierung
- Ausführungsplanung
- Vertrieb
- Errichtung
- Sicherheitsmanagement
- Service/Wartung
- Instandsetzung
- Vermittlung ZÜS
- Schulungen
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Direktkontakt
- Kontaktformular
- Serviceformular
- Feedbackformular
- Kontaktdaten
- So finden Sie zu uns
- Vertriebsbüro Leipzig
- UAD GmbH Rostock
Bürozeiten
- Mo. - Fr. 08-12 Uhr
- Mo. Mi. Fr. 13-16 Uhr
24h Havarie-Hotline
- Verfügbar für unsere Vertragskunden
Newsletter
Downloads
Produkt des Monats
Exklusiv
Karriere
News-Kategorien
- Allgemein (29)
- Pressemitteilung (13)
- Produktportfolio (12)
- Referenz (25)
- Social (4)
- Video (3)
- Wissen (80)
Netzwerk
Zertifizierung
- Behördlich zugelassenes Unternehmen gemäß § 25 StrlSchG (Strahlen- schutzgesetz)