[Fachartikel] BG Regeln und Informationen – Teil 1
7. Dezember 2011 | ABGS GmbH | Kategorie Wissen
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen sind keine verbindlichen Rechtsnormen. Sie gelten als wichtiger Bewertungsmaßstab und Regeln der Technik, von denen abgewichen werden kann, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise erreicht wird.
In den nachfolgenden Ausführungen soll keine Kurz- oder Zusammenfassung versucht werden. Vielmehr wird schwerpunktmäßig auf wesentliche Gesichtspunkte der Unternehmensführung und beispielhaft auf einen möglichen Einsatz von Gaswarntechnik hingewiesen.
BG-Regeln
BGR 104 Explosionsschutz-Regeln
Der Textteil der „Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung“ wurde gegen die entsprechenden Technischen Regeln Betriebssicherheit (TRBS) ausgetauscht (siehe Fachartikel „Technische Regeln Betriebssicherheit“).
Die Anlagen:
- Hinweis auf das Verzeichnis der geprüften Gaswarngeräte durch anerkannte nationale Prüfstellen und
- Beispielsammlung zu den Explosionsschutzregeln
werden aktualisiert.
BG-Informationen
BGI 836 (T 021) Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff, Einsatz und Betrieb stellt eine Zusammenfassung von DIN EN 45544-4 (VDE 0400-22-4): 2000-10 Arbeitsplatzatmosphäre – Elektrische Geräte für die direkte Detektion und direkte Konzentrationsmessung toxischer Gase und Dämpfe Teil 4: Leitfaden für Auswahl, Installation, Einsatz und Instandhaltung dar.
Zur Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition sind die Regelungen der TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition zu berücksichtigen.
BGI 518 (T023) Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Einsatz und Betrieb stellt eine Zusammenfassung von
DIN EN 60079-29-2 (VDE 0400-2): 2008-07 Explosionsfähige Atmosphäre – Teil 29-2: Gasmessgeräte – Auswahl, Installation, Einsatz und Wartung (Service) von Geräten für die Messung von brennbaren Gasen und Sauerstoff dar.
In den nachfolgenden Ausführungen werden zusammenfassend die Gesichtspunkte der Planung, Errichtung, Kalibrierung, Inbetriebnahme und Wartung (Service) von Gaswarneinrichtungen dargestellt.
Planung
Der Planer einer Gaswarnanlage muss sich zunächst über folgende Punkte Klarheit verschaffen oder sinnvolle Annahmen treffen:
- Zielsetzung der Überwachung: Schutz des Menschen und/oder Schutz vor Bränden und Explosionen
- Gase: toxische Gase, Sauerstoff, brennbare Gase
- Ort des Auftretens
- Häufigkeit des Auftretens
- Konzentration und Menge
Als nächster Schritt kann die Auswahl der Sensoren erfolgen.
Geeignetes Sensorprinzip: elektrochemischer Sensor, Wärmetönungssensor, Infrarotsensor, Wärmeleitfähigkeitssensor.
Mit Ausnahme der Tiefgaragen gibt es keine generellen Vorgaben zur Anzahl von Sensoren bzw. Transmittern. Meist muss ein Kompromiss zwischen Sicherheitsanforderungen und Wirtschaftlichkeit eingegangen werden. Dazu ist die Kenntnis der individuellen lokalen Verhältnisse auf der Grundlage von Bauplan oder Lageskizze erforderlich. Auch ist die Feststellung von Orten, an denen kein Zielgas auftreten kann oder von Orten der potentiellen Gasfreisetzung wichtig.
Platzierung der Sensoren
Emissionsaspekt:
Die potentiellen Leckagequellen sind bekannt und lokalisierbar. Daher können die Sensoren so positioniert werden, dass Gasleckagen frühzeitig und zuverlässig detektiert werden.
Immissionsaspekt:
Nicht die Leckagestellen, wohl aber die Bereiche, in denen Leckagen den größten Schaden anrichten können, sind bekannt. Bei der Detektion brennbarer Gase und Dämpfe sind dieses die Orte der Zündquellen, bei der Tox-Messung die Bereiche, in denen Menschen tätig sind.
Flächenüberwachung:
Die potentiellen Leckagequellen sind nicht lokalisierbar und liegen irgendwo innerhalb eines großen Bereiches. Daher werden die Sensoren über den gesamten Bereich verteilt.
Randbereichsüberwachung
Die potentiellen Leckagequellen sind nicht lokalisierbar. Daher wird die Außengrenze der Anlage überwacht, um den Übertritt gefährlicher Gaskonzentrationen in angrenzende ungesicherte Bereiche zu erkennen.
Gase, schwerer als Luft: Anbringung im Bodenbereich,
Gase, leichter als Luft: Anbringung im Deckenbereich
Bei toxischen Gasen erfolgt, unter Berücksichtigung der Strömungsverhältnisse, auch die Anbringung in Kopfhöhe (z. Bsp.: Tiefgarage).
Schließlich muss für Wartungsarbeiten die Zugänglichkeit für die Kalibrierung gesichert sein.
Ausführung der Transmitter
Nicht-Ex oder Ex-Ausführung entsprechend Ex-Zone
An den Auswertesystemen sollen Voralarm und Hauptalarm, also zwei Alarmschwellen, im Messbereich frei wählbar sein. Das ist ausreichend für die Einleitung von organisatorischen und/oder technischen Schutzmaßnahmen. Außerdem ist eine Störungsmeldung auszugeben, deren Auftreten gleichbedeutend mit einem Nichtvorhandensein der Gaswarnanlage ist.
Ansaugende Systeme werden dann verwendet, wenn:
- Druck, Temperatur, Feuchte oder Strömungsverhältnisse außerhalb der Sensorbetriebsdaten liegen,
- der Ort der potentiellen Gasfreisetzung aus betrieblichen oder technischen Gründen nicht erreichbar ist,
- eine Filterung wegen Staubes oder Störgasen erforderlich ist,
- eine Messstellenumschaltung realisiert werden soll oder eine definierte Verdünnung gewünscht wird.
Die ausführungsreife Lösung ist das Ergebnis der Planung. Sie umfasst, in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter, die zeichnerische Darstellung der Anlagen, die ermittelten Mengen, die aufgestellten Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse.
Errichtung
Die Errichterfirma muß das technische Niveau sichern und die Qualitätsmerkmale erhalten. Deshalb sind von besonderer Bedeutung:
- ausreichend qualifiziertes Personal
- Kenntnis der spezifischen technischen Firmeninformationen
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften
- kalibrierte Messmittel
- Hilfsmittel mit Qualitätsnachweis (Testgas)
- Ersatz- und Verschleißteile (Rückverfolgbarkeit)
Bei der Produktauswahl für die Lösung der Messaufgabe werden die Sortimente der Hersteller und Lieferanten von Gasmesstechnik betrachtet. Beurteilungskriterien sind:
- Preis-/Leistungsverhältnis
- Qualität
- Lieferzeit
- Technische Dokumentation
- Firmenunterstützung
- Ersatz- und Verschleißteilbereitstellung
Zulassungen und Gutachten, die sowohl die Funktion als auch den Ex-Schutz betreffen können, sind ein wichtiges Kapitel bei der Auswahl.
Die Montage- und Werkstattzeichnungen erstellt die Errichterfirma nach der Auftragserteilung auf der Grundlage des Angebotes und der Ausführungsplanung mit Leistungsbeschreibung bzw. Leistungsverzeichnis. Nach erfolgter Montage und Inbetriebnahme werden die Revisionsunterlagen übergeben. Die Kalibrierung einer Gaswarnanlage erfolgt erstmalig im Rahmen der Inbetriebnahme und danach regelmäßig bei der Wartung (Service).
Kalibrierung (Begriffe)
Kalibrierung (Feldüberprüfung mit Gas):
Die Aufgabe von Prüfgas auf den Sensor, um das Antwortsignal oder die Alarmauslösung zu überprüfen, ohne dabei Nullpunkt und Empfindlichkeit zu justieren.
Erstjustierung:
Die erste Justierung für einen spezifischen Stoff, einen Messbereich und eine Anwendung, die vom Hersteller vor der Auslieferung oder vor der Inbetriebnahme am Einsatzort durchgeführt wird.
Justierung:
Weitere Einstellungen, die regelmäßig vorgenommen werden, um den Nullpunkt und die Empfindlichkeit des Sensors mit einem bekannten Prüfgasgemisch zu überprüfen und einzustellen, ohne dass die bei der Erstjustierung eingeführten Parameter Gasart; Messbereich und spezielle Anwendung verändert werden.
In der Praxis wird allerdings in den Begriff der Kalibrierung die Justierung mit eingeschlossen.
Durch den Vorgang der Kalibrierung wird eine Beziehung zwischen der eigentlich gemessenen physikalischen Größe und der beaufschlagten Gaskonzentration hergestellt.
wird fortgesetzt
Gastautor: Dipl.-Ing. Dieter Seyfert
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© 2011 ABGS GmbH – Dipl.-Ing. Dieter Seyfert
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