[Fachartikel] Gefährdungsbeurteilung
16. Januar 2012 | ABGS GmbH | Kategorie Wissen
Welche Vorschriften fordern eine Gefährdungsbeurteilung?
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Chemikaliengesetz (ChemG)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit Technische Regeln Betriebssicherheit (TRBS)
- Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“
- Explosionsschutz-Regeln (EX-RL, BGR 104), teilweise überführt in TRBS
Eine Gefährdungsbeurteilung wird sowohl von verbindlichen als auch von nicht verbindlichen Rechtsnormen gefordert.
Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Erfassen von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich derer, bei denen Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.
Informationsermittlung zu den Gefahrstoffen und Tätigkeiten:
- Ermitteln der Situation am Arbeitsplatz
- Beurteilung der Gefährdung auf der Grundlage des Sicherheitsdatenblattes
- Prüfen der Substitution
- Festlegen der zu treffenden Maßnahmen und der Wirksamkeitsprüfung
- Durchführen der Maßnahmen
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Die Dokumentation ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
siehe auch: GefStoffV
- § 5, Sicherheitsdatenblatt und sonstige Informationspflichten
- § 6, Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit brennbaren Stoffen
Zu beurteilen ist:
- die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre,
- die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen und
- das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen.
Es ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen aus dem insbesondere hervorgehen muss:
- dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
- dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen,
- welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden und
- für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß Anhang 4 BetrSichV gelten.
Weitere wichtige Punkte sind:
- Verfahrensbeschreibung
- für den Explosionsschutz wesentliche Verfahrensparameter
- Stoffdaten
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzmaßnahmen (Schutzkonzept)
Das Explosionsschutzdokument ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
siehe auch: BetrSichV
- § 3, Gefährdungsbeurteilung
- § 6, Explosionsschutzdokument Explosionsschutz-Regeln (EX-RL, BGR 104)
- E 6, Explosionsschutzdokument
Gastautor: Dipl.-Ing. Dieter Seyfert
Dieser Artikel erscheint in unserer monatlichen Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik. Sie können diese Artikel über den RSS-Button abonnieren. Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe und Link zu diesem Artikel gestattet.
© 2012 ABGS GmbH – Dipl.-Ing. Dieter Seyfert
» Hinweis: Alle Fachartikel finden Sie auch in dieser Übersicht.
Ähnliche Artikel lesen:
- » [Fachartikel] System der Vorschriften - 1. Aktualisierung
- » [Fachartikel] Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- » FAQ zu Gaswarneinrichtungen und –geräten für den Exschutz
- » Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff
Stellenangebote
Portfolio
- Gasmessungen
- Gaswarnanlagen
- Gaswarnsysteme
- Gasmesstechnik
- CO-Warnanlagen
- Lüftungssteuerungen
- MSR-Anlagen
- Reinstgastechnik
- Sondergasversorgung
- Strahlungsmessgeräte
- Dosimeter
- Leuchttransparente
- Atemschutz
- Schutzbrillen
- Fluchtgeräte
- Alkoholmesstechnik
- Gasprüfröhrchen
- Kalibriergase
- PID
- Physiologische Überwachungsgeräte
Leistungen
- Beratung
- Projektierung
- Ausführungsplanung
- Vertrieb
- Errichtung
- Sicherheitsmanagement
- Service/Wartung
- Instandsetzung
- Vermittlung ZÜS
- Schulungen
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Direktkontakt
- Kontaktformular
- Serviceformular
- Feedbackformular
- Kontaktdaten
- So finden Sie zu uns
- Vertriebsbüro Leipzig
- UAD GmbH Rostock
Bürozeiten
- Mo. - Fr. 08-12 Uhr
- Mo. Mi. Fr. 13-16 Uhr
24h Havarie-Hotline
- Verfügbar für unsere Vertragskunden
Newsletter
Downloads
Produkt des Monats
Exklusiv
Karriere
News-Kategorien
- Allgemein (29)
- Pressemitteilung (13)
- Produktportfolio (12)
- Referenz (25)
- Social (4)
- Video (3)
- Wissen (80)
Netzwerk
Zertifizierung
- Behördlich zugelassenes Unternehmen gemäß § 25 StrlSchG (Strahlen- schutzgesetz)