[Fachartikel] Gesetzessynopse ProdSG und GPSG
16. Juni 2016 | ABGS GmbH | Kategorie Wissen
In den News Kategorie Wissen vom 15. März 2012 „Vom Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)“ wurde ein Bezug zwischen den Paragraphen von GPSG und ProdSG (Das Produktsicherheitsgesetz ist eine verbindliche Rechtsnorm) hergestellt.
Der vorliegende Beitrag verweist auf eine zusammenfassende und vergleichende Übersicht und Gegenüberstellung gleichartiger Texte in GPSG und ProdSG, auch Synopse genannt.
Der Praktiker wird eher selten zur 68-seitigen Synopse greifen, die im Wesentlichen rechtliche Belange der Organisierung der Produktsicherheit enthält. Die Begriffe und das Verfahren des Zusammenwirkens der Behörden und Stellen:
- Befugnis erteilenden Behörde
- Marktüberwachungsbehörde
- Notifizierung
- Notifizierungsverfahren
- notifizierte Stelle
- Konformität
- Konformitätsbewertungsstelle
- GS-Zeichen
- GS-Stelle
werden gegenüberstellend erklärt.
Von praktischer Bedeutung ist das GS-Zeichen.
Mit dem Siegel geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) wird einem verwendungsfertigen Produkt bescheinigt, dass es den Anforderungen des § 21 des Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) entspricht. Diese Anforderungen sind in DIN-Normen und Europäischen Normen oder anderen anerkannten Regeln der Technik konkretisiert. Diese Zertifizierung soll den Benutzer und Dritte bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung vor Schäden an Leib und Leben schützen. Das GS-Zeichen ist das einzig gesetzlich geregelte Prüfzeichen in Europa für Produktsicherheit.
Die CE-Kennzeichnung wird für bestimmte Produkte gefordert, ist aber eine Erklärung des Herstellers oder Inverkehrbringers, dass er alle europäischen Vorgaben (Richtlinien und/oder Verordnungen) einhält.
Literatur: Schator Rechtsanwalt, Gesetzessynopse Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Stand: 01.12.2011 und Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG )Stand 30.11.2011
Gastautor: Dipl.-Ing. Dieter Seyfert
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© 2016 ABGS GmbH – Dipl.-Ing. Dieter Seyfert
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