ABGS GmbH

Aehnelt & Braune Gaswarn- & Systemtechnik

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[Fachartikel] Gaswarnanlagen für CO/NOX in Tiefgaragen – Teil 2

10. November 2014 | ABGS GmbH | Kategorie Wissen

4 Allgemeine Anforderungen

Die in DIN EN 50545-1 (VDE 0400-80) Elektrische Geräte für die Detektion und Messung von toxischen (und brennbaren) Gasen und Dämpfen in Tiefgaragen und Tunneln – Teil 1: Allgemeine Anforderungen an das Betriebsverhalten sowie Prüfverfahren für die Detektion und Messung von Kohlenmonoxid und Stickoxiden detailliert angegebenen Anforderungen können nachfolgend nur sinngemäß und auszugsweise erläutert werden. Bei speziellen Fragen sollte in der Norm nachgelesen werden.

4.1 Einleitung
4.1.1 Zweck
Das Gerät muss die Anwesenheit von Zielgasen in ortsfesten Anlagen unter den angegebenen Anwendungsbedingungen detektieren. Der Sensor muss ein analoges oder digitales Signal (im Verhältnis zur Konzentration des Zielgases) erzeugen, das in der Steuereinheit verarbeitet wird, die ein Ausgangssignal und/oder eine Alarmanzeige generiert. Die Funktion besteht darin, eine Gefahr durch toxische Gase zu vermeiden und davor zu warnen.

Gaswarnanlagen für CO und NOX in Tiefgaragen

4.1.2 Funktionsumfang
Das Gerät zur Detektion und Messung der Zielgase in Tiefgaragen und Tunneln beinhaltet die folgenden Funktionen:

  • Sensoren (externe Sensoren oder geräteinterne)
  • Steuereinheit/Steuerung der Anzeigeeinrichtung
  • Energieversorgung
  • Anzeigeeinrichtungen (optisch und akustisch)
  • Ausgangsfunktionen

4.1.3 Softwaregesteuerte Geräte
Softwaregesteuerte Geräte müssen die DIN 50271 („Digitalnorm“) erfüllen.

4.2 Anforderungen an die Bauweise
4.2.1 Allgemeines
Das Gerät oder Teile davon (z. B. externe Sensoren), die speziell zum Einsatz bei Anwesenheit korrosiver Gase oder Dämpfe vorgesehen sind oder, bei denen sich korrosive Nebenprodukte während des Messvorganges entwickeln können, müssen aus Werkstoffen hergestellt sein, von denen bekannt ist, dass sie gegen Korrosion durch solche Substanzen resistent sind. Das Gerät muss so gebaut sein, dass regelmäßige Kontrollen des Betriebes und des Betriebsverhaltens erleichtert werden. Alle Einstellelemente müssen so gebaut sein, dass unbefugter oder unabsichtlicher Zugang zum Gerät erschwert wird. Externe Sensoren müssen so gebaut sein, dass sie eine Schutzklasse von mindestens IP 54 gemäß EN 60529 für alle Gebrauchslagen besitzen, die vom Hersteller angegeben werden. Geräte mit Messgasförderung und getrennt von den externen Sensoren angeordnete Steuereinheiten müssen so gebaut sein, dass sie eine Schutzklasse von mindestens IP 20 besitzen.

4.2.2 Anforderungen an die Schnittstelle
4.2.2.1 Anforderungen an die Schnittstelle bei separat geprüften externen Sensoren
Mit dem Gerät muss eine Spezifikation geliefert werden, die den Zusammenhang zwischen der Gaskonzentration und dem zugehörigen Ausgangssignal (Übertragungsfunktion) beschreibt. Diese Spezifikation muss so detailliert sein, dass die Genauigkeit der Übertragungsfunktion überprüft werden kann. Es müssen mindestens Daten zur Verfügung gestellt werden, die den Zusammenhang zwischen dem Ausgangssignal und den Gaskonzentrationen zeigen, die 0, 10 %, 25 %, 50 %, 75 % und 100 % des Messbereiches entsprechen. Das Signal für Überschreitung des Messbereichsendwertes und Statussignale (z. B. Störung, Alarmunterdrückung) müssen spezifiziert werden. Falls notwendig müssen Hilfsmittel zur Interpretation des Ausgangssignals bzw. der Anzeige zur Verfügung gestellt werden, damit die Genauigkeit der Übertragungsfunktion überprüft werden kann.

4.2.2.2 Anforderungen an die Schnittstelle bei separat geprüften Steuereinheiten
Mit dem Gerät muss eine Spezifikation geliefert werden, die den Zusammenhang zwischen dem Eingangssignal und der berechneten Gaskonzentration beschreibt (Übertragungsfunktion). Diese Spezifikation muss so detailliert sein, dass die Genauigkeit der Übertragungsfunktion überprüft werden kann. Es müssen mindestens Daten zur Verfügung gestellt werden, die den Zusammenhang zwischen dem Eingangssignal und den Gaskonzentrationen zeigen, die 0, 10 %, 25 %, 50 %, 75 % und 100 % des Messbereiches entsprechen. Benötigte Eingangssignale für Überschreitung des Messbereichsendwertes und Statussignale (z. B. Störung, Alarmunterdrückung) müssen spezifiziert werden.Falls notwendig müssen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, um alle notwendigen Eingangssignale zur Überprüfung der Genauigkeit der Übertragungsfunktion zu erzeugen.

4.2.3 Messbereich und Alarmschwellen
Das Gerät muss die Volumenkonzentrationen der Zielgase gemäß der in 4.3.2.2 festgelegten Messbereiche und Alarmschwellen messen. Für den Einsatz in Tiefgaragen muss das Gerät mindestens drei Alarmbedingungen unterscheiden können.

4.2.4 Anzeigeeinrichtungen an der Steuereinheit
4.2.4.1 Allgemeines
Das Gerät muss mit den unten aufgeführten Einrichtungen ausgestattet sein, um dem Betriebs- und Wartungspersonal die notwendigen Informationen über die Gerätefunktion und die überwachte Einrichtung zu geben. Diese Anzeigen müssen optisch und / oder akustisch erfolgen, ohne dass ein Eingriff über eine Zugangsbeschränkung (wie in 4.4 beschrieben) notwendig ist.

4.2.4.2 Akustische Anzeigen
Akustische Anzeigen der Steuereinheit müssen die folgenden sein:

  • Alarmanzeige (mindestens für Alarmschwelle 3);
  • Störungsanzeige.

Die akustische Anzeige darf für die Gasalarmbedingungen dieselbe sein wie zur Warnung bei Störungen. Falls sie unterschiedlich sind, hat die Anzeige von Gasalarm Vorrang. Die akustischen Anzeigen dürfen durch ein System ersetzt werden, das Störungen und Alarme von der Steuereinheit übermittelt bekommt.

4.2.4.3 Optische Anzeigen
Optische Anzeigen müssen die folgenden sein:

  • Anzeige der Energieversorgung;
  • Netzstörungsanzeige (falls eine Notstromversorgung Bestandteil des Gerätes ist);
  • Störungsanzeige;
  • Anzeige des Modus Anwärmzeit (falls diese Funktion vorhanden ist);
  • Unterspannungsanzeige der Batterie (falls eine Notstromversorgung Bestandteil des Gerätes ist);
  • Alarmanzeige;
  • Anzeige eines zu niedrigen Durchflusses (bei Geräten mit Messgasförderung);
  • Testzustand (Wartungsmodus);
  • Zustand „Außer Betrieb“ (für einen Teil des Systems).

Ein Display muss vorhanden sein, um die gemessenen Gaskonzentration jeder Messstelle anzuzeigen. Es muss entweder den Momentanwert oder den Mittelwert anzeigen. Falls verschiedene Zielgase angezeigt werden, müssen die Konzentrationen unverwechselbar angezeigt werden. Anzeigen, die sich auf verschiedene Status- und Alarmbedingungen beziehen, dürfen gleichzeitig ausgegeben werden.
Leuchtanzeigen müssen ihrer Funktion entsprechend beschriftet sein und die wie folgt gefärbt sein:

  • Leuchten, die das Vorhandensein einer Gaskonzentration oberhalb einer Alarmschwelle anzeigen, müssen ROT sein;
  • Leuchten zur Anzeige von Gerätestörungen müssen GELB sein;
  • Leuchten zur Anzeige der Energieversorgung müssen GRÜN sein.

4.2.4.4 Priorität der Anzeigen
Wenn von dem Gerät mehrere Störungs- oder Alarmanzeigen gleichzeitig ausgegeben werden, muss es möglich sein, jede einzelne Anzeige zu identifizieren. Wenn nicht alle Anzeigen gleichzeitig dargestellt werden können, muss eine Warnung ausgegeben werden. In diesem Fall muss die Anzeige mit der zur jeweiligen Zeit höchsten Alarmstufe dargestellt bzw. aktiviert werden. Es muss möglich sein, die Anzeigen, die gerade nicht dargestellt bzw. aktiviert sind, abzufragen. Die Priorität der Alarmanzeigen muss festgelegt und in der Betriebsanleitung dokumentiert sein. Es ist ausreichend, nur die Alarmstufe höherer Priorität anzuzeigen. Nach Löschen der höherrangigen Anzeige müssen alle niederrangigen Anzeigen dargestellt werden, solange der Grund für ihre Aktivierung noch vorliegt.

4.2.5 Ausgangsfunktion der Steuereinheit
Das Gerät muss für jede Zone mindestens ein Ausgangssignal für jede Alarmbedingung (wie in 4.3.2.3 festgelegt) zur Verfügung stellen, um Anzeigeeinrichtungen oder Steuerfunktionen auszulösen. Ein Ausgangssignal muss für die Störungsmeldung zur Verfügung gestellt werden.

4.2.6 Digitale Bauelemente
Das Gerät (externe Sensoren, falls vorhanden, und Steuereinheit) einschließlich einer digitalen Schnittstelle muss die EN 50271 für digitale Bauteile erfüllen.

4.2.7 Benutzerschnittstelle
Das Gerät muss mit allen Hilfsmitteln wie Spezialwerkzeuge, Tastaturen, Displays, Bediengeräte und Konfigurationssoftware ausgeliefert werden, die zur Durchführung aller notwendigen Wartungs- und Einstellarbeiten benötigt werden.

4.2.8 Kalibrieradapter
Für diffusionsbetriebene Geräte muss der Hersteller einen an das Gerät angepassten Kalibrieradapter liefern, dessen Eignung für die Kalibrierung und für die Durchführung der Baumusterprüfung nachgewiesen werden muss (siehe Abschnitt 6.18). Der geprüfte Kalibrieradapter muss für die Baumusterprüfung des Sensors eingesetzt werden. Für den Einsatz des Kalibrieradapters dürfen Schutzabdeckungen, die am externen Sensor befestigt sein könnten, entfernt werden.

Literatur:
VDI 2053 Raumlufttechnische Anlagen für Garagen (00/04)

DIN EN 50545-1 (VDE 0400-80) Elektrische Geräte für die Detektion und Messung von toxischen (und brennbaren) Gasen und Dämpfen in Tiefgaragen und Tunneln – Teil 1: Allgemeine Anforderungen an das Betriebsverhalten sowie Prüfverfahren für die Detektion und Messung von Kohlenmonoxid und Stickoxiden (04/12)

DIN EN 50271 (VDE 0400-21) Elektrische Geräte für die Detektion und Messung von brennbaren Gasen, giftigen Gasen oder Sauerstoff – Anforderungen und Prüfungen für Warngeräte, die Software und/oder Digitaltechnik nutzen (04/2011)

wird fortgesetzt

Gastautor: Dipl.-Ing. Dieter Seyfert

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© 2014 ABGS GmbH – Dipl.-Ing. Dieter Seyfert

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Illustration: © ruigsantos – Fotolia.com

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