[Fachartikel] System der Vorschriften
17. Februar 2011 | ABGS GmbH | Kategorie Wissen
[Fachartikel-Reihe] Mit dieser und den nachfolgenden Ausführungen in der Kategorie Wissen soll der Versuch unternommen werden, die bestehenden Vorschriften im Hinblick auf die Gaswarntechnik zu systematisieren und in ihren Grundzügen darzustellen. In Folgebeiträgen wird auf einzelne Vorschriften näher eingegangen, so dass im Ergebnis eine brauchbare Informationsquelle entsteht, die allerdings ständig zu aktualisieren ist.
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), auch Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) können als autonomes Recht von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern erlassen werden. Die Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – Artikel 1 des Gesetzes vom 07.08.1996, § 14 Unfallverhütungsvorschriften.
Europäisches Recht wurde in nationales Recht umgesetzt:
Giftige und gesundheitsschädliche Gase oder Dämpfe sind Gefahrstoffe
Hier wurden zahlreiche EWG- bzw. EG-Richtlinien und EG-Verordnungen, bereits 1967 beginnend, umgesetzt durch das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG) und der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) mit aktualisierter LASI-Leitlinie zur Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).
Entzündliche und explosionsgefährliche Gase oder Dämpfe (ATEX: „Atmospheres Explosibles“ = explosionsfähige Atmosphäre) sind auch Gefahrstoffe, die allerdings eine spezielle Betrachtung erfahren.
Die Richtlinie 1999/92/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 16.12.1999 über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können (Betreiberrichtlinie) wurde umgesetzt durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung 2015) mit aktualisierter LASI-Leitlinie zur Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
Die Richtlinie 94/9/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.03.1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Hersteller- oder Produktrichtlinie) wurde umgesetzt durch das [Aktualisiert 2021] Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt – ProdSG vom 01.12.2011 mit der Elften Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung – 11. GSGV).
Verbindliche Rechtsnormen sind Gesetze, Verordnungen und der Normtext von Unfallverhütungsvorschriften. Abweichungen sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde möglich.
Keine verbindlichen Rechtsnormen sind Leitlinien zu Verordnungen, Technische Regeln zu Verordnungen, Durchführungsanweisungen von Unfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln, BG-Informationen, Merkblätter, DIN-/VDE-Normen. Sie gelten als wichtige Bewertungsmaßstäbe und Regeln der Technik, von denen abgewichen werden kann, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise erreicht wird.
Die nachfolgend aufgeführten Vorschriften sollen in den nächsten Fachartikeln aus der Sicht der Gaswarntechnik eingehender erläutert werden:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
- Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS)
- Technische Regeln Betriebssicherheit (TRBS)
- Explosionsschutzverordnung (11.GSGV)
- Unfallverhütungsvorschriften (BGV)
- Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR)
- Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI)
Gastautor: Dipl.-Ing. Dieter Seyfert
Dieser Artikel erscheint in unserer monatlichen Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik. Sie können diese Artikel über den RSS-Button abonnieren. Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe und Link zu diesem Artikel gestattet.
© 2011 ABGS GmbH – Dipl.-Ing. Dieter Seyfert
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