[Fachartikel] Gefährdungsbeurteilung Betreiber

Bei der Gefährdungsbeurteilung muss der Betreiber einer Anlage die Gefahren und Risiken betrachten, die von der entsprechenden Anlage ausgehen.

Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit brennbaren Stoffen

Zu beurteilen ist:

Es ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen aus dem insbesondere hervorgehen muss:



Weitere wichtige Punkte sind:

Das Explosionsschutzdokument ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Gastautor: Dipl.-Ing. Dieter Seyfert

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