Die Richtlinie 94/9/EG ist erheblich geändert worden. Aus Gründen der Klarheit wurde deshalb eine Neufassung der genannten Richtlinie vorgenommen. Bis zum 20.04.2016 konnte noch die Richtlinie 94/9/EG angewendet werden, danach die Richtlinie 2014/34/EU.
Mit dem Inhaltsverzeichnis kann man sich einen Überblick verschaffen:
Kapitel 1
– Allgemeine Bestimmungen
– Artikel 1
– Artikel 2
– Artikel 3
– Artikel 4
– Artikel 5
Kapitel 2
– Pflichten der Wirtschaftsakteure
– Artikel 6
– Artikel 7
– Artikel 8
– Artikel 9
– Artikel 10
– Artikel 11
Kapitel 3
– Konformität des Produktes
Kapitel 4
– Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Kapitel 5
– Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte und Schutzklauselverfahren der Union
Kapitel 6
– Ausschuss, Übergangs und Schlussbestimmungen
Anhang I
– Entscheidungskriterien für die Einteilung der Gerätegruppen in Kategorien
Anhang II
– Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für die Konzeption und den Bau von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
Anhang III
– Modul B: EU-Baumusterprüfung
Anhang IV
– Modul D: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
Anhang V
– Modul F: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Produktprüfung
Anhang VI
– Modul C1: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen
Anhang VII
– Modul E: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt
Anhang VIII
– Modul A: Interne Fertigungskontrolle
Anhang IX
– Modul G: Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung
Anhang X
– Konformitätserklärung (Muster)
Für den Anwender von unmittelbarer Bedeutung sind:
Anhang I
Entscheidungskriterien für die Einteilung der Gerätegruppen in Kategorien:
Anhang II
Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für die Konzeption und den Bau von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen:
Anhang X
Konformitätserklärung (Muster):
EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX)
Gastautor: Dipl.-Ing. Dieter Seyfert
Dieser Artikel erscheint in unserer monatlichen Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik. Sie können diese Artikel über den RSS-Button abonnieren. Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe und Link zu diesem Artikel gestattet.
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