[Fachartikel] Die neue Richtlinie 2014/34/EU (ATEX)

Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen vom 23.03.1994 – Richtlinie 2014/34/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Neufassung) vom 26.02.2014.

Die Richtlinie 94/9/EG ist erheblich geändert worden. Aus Gründen der Klarheit wurde deshalb eine Neufassung der genannten Richtlinie vorgenommen. Bis zum 20.04.2016 konnte noch die Richtlinie 94/9/EG angewendet werden, danach die Richtlinie 2014/34/EU.

Mit dem Inhaltsverzeichnis kann man sich einen Überblick verschaffen:



Kapitel 1

– Allgemeine Bestimmungen

– Artikel 1

– Artikel 2

– Artikel 3

– Artikel 4

– Artikel 5

Kapitel 2

– Pflichten der Wirtschaftsakteure

– Artikel 6

– Artikel 7

– Artikel 8

– Artikel 9

– Artikel 10

– Artikel 11

Kapitel 3

– Konformität des Produktes

Kapitel 4

– Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

Kapitel 5

– Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte und Schutzklauselverfahren der Union

Kapitel 6

– Ausschuss, Übergangs und Schlussbestimmungen

Anhang I

– Entscheidungskriterien für die Einteilung der Gerätegruppen in Kategorien

Anhang II

– Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für die Konzeption und den Bau von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

Anhang III

– Modul B: EU-Baumusterprüfung

Anhang IV

– Modul D: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess

Anhang V

– Modul F: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Produktprüfung

Anhang VI

– Modul C1: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen

Anhang VII

– Modul E: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt

Anhang VIII

– Modul A: Interne Fertigungskontrolle

Anhang IX

– Modul G: Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung

Anhang X

– Konformitätserklärung (Muster)

Für den Anwender von unmittelbarer Bedeutung sind:

Anhang I

Entscheidungskriterien für die Einteilung der Gerätegruppen in Kategorien:

Anhang II

Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für die Konzeption und den Bau von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen:

Anhang X

Konformitätserklärung (Muster):

EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX)

Gastautor: Dipl.-Ing. Dieter Seyfert

Dieser Artikel erscheint in unserer monatlichen Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik. Sie können diese Artikel über den RSS-Button abonnieren. Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe und Link zu diesem Artikel gestattet.

© 2016 ABGS GmbH – Dipl.-Ing. Dieter Seyfert

» Hinweis: Alle Fachartikel finden Sie auch in dieser Übersicht.

Danke für die Empfehlung: