Mit ihrem Vorschriften- und Regelwerk unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung Betriebe und Beschäftigte darin, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. Ab dem 01.05.2014 ändert sich die Systematik des Schriftenwerks. Dies ist notwendig geworden, um Überschneidungen, die sich aus der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern ergeben hatten, zu bereinigen und zu vereinheitlichen.
Kürzel wie:
wird es deshalb in Zukunft nicht mehr geben.
Durchgängig werden die Schriften in vier Kategorien eingeteilt werden:
Parallel dazu bekommt auch das Nummerierungssystem der Schriften eine neue Ordnung. Jede Publikation des „Vorschriften und Regelwerks der DGUV“ erhält eine eigene in der Regel sechsstellige Kennzahl, nur die Unfallverhütungsvorschriften werden ein- bis zweistellige Ziffern haben. Ein Beispiel für Regeln:
Unter Bezug auf die in den News, Kategorie Wissen, veröffentlichten Beiträge „Unfallverhütungsvorschriften“ und „Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen“ ergeben sich also folgende Beispiele für Vorschriften:
In der Transferliste des DGUV Regelwerkes ist es möglich, sowohl nach den alten als auch nach den neuen Nummern zu suchen.
Quellen: Transferliste des DGUV Regelwerkes von 06/2014
Gastautor: Dipl.-Ing. Dieter Seyfert
Dieser Artikel erscheint in unserer monatlichen Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik. Sie können diese Artikel über den RSS-Button abonnieren. Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe und Link zu diesem Artikel gestattet.
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