[Fachartikel] Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung

Die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Gaswarneinrichtungen ist in den Berufsgenossenschaftlichen Informationen BGI 836 (T 021) und BGI 518 (T023) beschrieben. In der Kategorie Wissen wurde bereits ausführlich darüber informiert.

In der Praxis ist die Gaswarneinrichtung selten als eigenständige Anlage zu betrachten. Vielmehr ist sie integraler Bestandteil übergeordneter Anlagen. Zu nennen wären hier:

Deshalb umfasst die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung in der Regel neben der Gaswarneinrichtung auch noch andere Anlagen oder Anlagenteile, für die natürlich auch spezielle Verordnungen, Regeln und Normen zu beachten sind.



Im Hinblick auf den Ex-Schutz sind das die

Technischen Regeln für Betriebssicherheit:

Wichtig sind die grundlegenden

Instandhaltungsnormen

Verordnungen, Regeln und Normen für Lufttechnische Geräte und Anlagen

Normen für Brandschutztechnische Geräte und Anlagen

Regeln und Normen für MSR-Einrichtungen und Gebäudeautomationssysteme

Normen für Elektrotechnische Geräte und Anlagen

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. bietet den Wartungsfirmen das praxisbezogene „VDMA-Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden“ an. Dieses Leistungsprogramm ist, genau wie die Berufsgenossenschaftlichen Informationen, keine verbindliche Rechtsnorm. Sie gilt als wichtiger Bewertungsmaßstab und Regel der Technik, von der abgewichen werden kann, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise erreicht wird.

Das VDMA-Einheitsblatt 24186 (Teil 0 bis 100) enthält für die vorher besprochenen Anlagen eine Aufstellung der notwendigen Tätigkeiten und Leistungen. So wird es möglich, einen anlagenspezifischen Wartungsrahmen unter Einbeziehung der Gaswarneinrichtung zu erarbeiten.

Ergänzend dazu werden von der Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik im VDMA „AIG-Instandhaltungs-Informationen“ herausgegeben, die den Aspekt der Instandhaltung von ausgewählten gebäudetechnischen Komponenten behandeln.

Besonders hingewiesen werden soll auf die Instandhaltungs-Information Nr. 9.1, die Planern, Betreibern und Instandhaltungsunternehmen einen Überblick über instandhaltungsrelevante Richtlinien, Verordnungen, Regeln, Normen und Veröffentlichungen gibt.

Gastautor: Dipl.-Ing. Dieter Seyfert

Dieser Artikel erscheint in unserer monatlichen Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik. Sie können diese Artikel über den RSS-Button abonnieren. Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe und Link zu diesem Artikel gestattet.

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