Für die in Arbeitsstätten vorkommenden biologischen und chemischen Stoffe sind biologische und Arbeitsplatzgrenzwerte (BGW und AGW) in der TRGS 903 und TRGS 900 festgelegt. Diese gelten jedoch nur an solchen Arbeitsplätzen, an denen im Sinne der Gefahrstoffverordnung Tätigkeiten mit den betreffenden Stoffen stattfinden.
Für alle anderen Arbeitsplätze ohne Tätigkeiten mit biologischen oder chemischen Stoffen finden die TRGS 903 und TRGS 900 keine Anwendung. Stattdessen gelten für die betroffenen Arbeitsstätten die Arbeitsstättenverordnung sowie die Präzisierungen in den ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten), wo als grundsätzliche Annahme bisher immer dann von ausreichend gesundheitlich zuträglicher Atemluft ausgegangen wird, wenn die Luftqualität im Wesentlichen einer gesundheitlich zuträglichen Außenluftqualität entspricht.
Aus ASR A 3.6:
CO2-Konzentration ml/m2 bzw. ppm | Maßnahmen |
---|---|
Keine weiteren Maßnahmen (sofern durch die Raumnutzung kein Konzentrationsanstieg über 1000 ppm zu erwarten ist) | |
1000 – 2000 | Lüftungsverhalten überprüfen und Verbessern Lüftungsplan aufstellen (z. B. Verantwortlichkeiten festlegen) Lüftungsmaßnahme (z. B. Außenluftvolumenstrom oder Luftwechsel erhöhen) |
> 2000 | weitergehende Maßnahmen erforderlich (z. B. verstärkte Lüftung, Reduzierung der Personenzahl im Raum) |
CO2-Konzentration in der Raumluft |
Jedoch ist eine gesundheitsverträgliche Raumluftqualität erst dann gegeben, wenn die Raumluft und das Raumklima von den Nutzern als angenehm und behaglich empfunden werden, keine negativen Geruchswahrnehmungen vorhanden sind und alle physikalischen, chemischen und biologischen Messgrößen in einem hierfür definierten Bereich liegen. Der Gehalt an Kohlenstoffdioxid (CO2) in der Raumluft, die Luftfeuchte und die Lufttemperatur sind wichtige Indikatoren der Luftqualität.
Die VDI 6022 Blatt 3 definiert 4 Stufen für die Raumluftqualität:
Raumluftqualität | CO2-Gehalt | Feuchte | Temperatur |
---|---|---|---|
RAL 1 | ≤ 1000 ppm | 30…65 % r. F. | ≥ Taupunkttemperatur * |
RAL 2 | ≤ 1500 ppm | 30…65 % r. F. | ≥ Taupunkttemperatur * |
RAL 3 | ≤ 2000 ppm | 30…65 % r. F. | ≥ Taupunkttemperatur * |
RAL 4 | > 2000 ppm | keine Forderung | ≥ Taupunkttemperatur * |
* Temperatur der feuchten Luft, bei der diese wasserdampfgesättigt wäre sowie bei abnehmender Temperatur kondensieren würde. | |||
Beurteilungswerte der Raumluftqualität |
Bezeichnung | Raumluftqualität | Empfohlen für | Typische Anwendung |
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RAL 1 | hoch | Räume, die von Personen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko genutzt werden | - Intensiv- und Pflegeräume mit besonderen Anforderungen |
RAL 2 | mittel/normal | Räume für dauerhaften Aufenthalt von Personen | - Räume in Seniorenhäusern oder Kindergärten - Räume in neu errichteten Gebäuden oder renovierte Räume mit Einfluss der Renovierung auf die Raumlufttechnik bzw. Luftqualität - Räume mit besonderer Eignung für Allergiker |
RAL 3 | mäßig/moderat | Räume für dauerhaften Aufenthalt von Personen | - Räume mit Raumlufttechnik im Bestand; keine Veränderung im Raum, die eine Luftqualitätsänderung zur Folge haben kann |
RAL 4 | niedrig | Räume für zeitlich begrenzten Aufenthalt | - Treppenräume - Flure - Lagerräume - Nebenräume |
Raumluftqualitäten und empfohlene Anwendungsbereiche |
Nach TRGS 900 beträgt der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) 5000 ppm. Die Schwellenwerte nach ASR A3.6 und VDI 6022 Blatt 3 liegen im Bereich von bis zu 2000 ppm.
Im Hinblick auf die einzusetzende Gasmesstechnik gilt:
Regeln, Vorschriften:
GefStoffV – Gefahrstoffverordnung
TRGS 900 – Technische Regel für Gefahrstoffe, Arbeitsplatzgrenzwerte
TRGS 903 – Technische Regel für Gefahrstoffe, Biologische Grenzwerte
ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung
ASR A3.6 – Technische Regeln für Arbeitsstätten Lüftung
VDI 6022 – Raumlufttechnik, Raumluftqualität Blatt 3: Beurteilung der Raumluftqualität
EN 13799 – Lüftung von Nichtwohngebäuden– Allgemeine Grundlagen und Anforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen
EN 15251 – Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik
DIN EN ISO 7730 – Ergonomie der thermischen Umgebung – Analytische Bestimmung und Interpretation der thermischen Behaglichkeit durch Berechnung des PMV- und des PPD-Indexes und Kriterien der lokalen thermischen Behaglichkeit
VDI 4706 – Kriterien für das Raumklima
Gastautor: Dipl.-Ing. Dieter Seyfert
Dieser Artikel erscheint in unserer monatlichen Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik. Sie können diese Artikel über den RSS-Button abonnieren. Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe und Link zu diesem Artikel gestattet.
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