[Fachartikel] Eigensicherheit – Teil 2

Anforderungen an das Errichten eigensicherer Stromkreise in den Zonen 1 und 2

Die in der DIN EN 60079-14 unter 12.2 Anlagen, die den Anforderungen der Geräteschutzniveaus (EPLs) „Gb“ und „Gc“ entsprechen detailliert angegebenen Anforderungen können nachfolgend nur sinngemäß und auszugsweise erläutert werden. Bei speziellen Fragen sollte in der Norm nachgelesen werden.

Anforderungen an Betriebsmittel:

Installation eigensicherer Stromkreise:



Zusätzlich zu den Anforderungen zur Vermeidung von Beschädigungen sind:

Anschluss eigensicherer Stromkreise:

Installation und Kennzeichnung von Kabel und Leitungen:

Mehradrige Kabel und Leitungen mit mehr als nur einem eigensicheren Stromkreis (Grundanforderungen und Fehlerbetrachtungen):

spezielle Anforderungen an Isolation zwischen

Für Kabel und Leitungen sind nachfolgende Fehlerbetrachtungen zu führen:

Erdung eigensicherer Stromkreise und leitender Schirme, Mehrfacherdung leitender Schirme:

Erdung leitender Schirme:

Floating-Schaltung:

Zenerbarrieren sind Baugruppen bestehend aus bis zu drei Zenerdioden zur Spannungsbegrenzung und einem Festwiderstand zur Strombegrenzung. Eine Schmelzsicherung schützt die Bauteile im Fehlerfall vor Überlast. Auswertegerät und Zenerbarriere müssen im sicheren Bereich errichtet werden, wobei die Zenerbarriere an den Potentialausgleich des Ex-Raumes anzuschließen ist. Eine weitere Erdung (z. B. am Fühler) ist nicht zulässig.

Wenn messtechnisch die unmittelbare Erdung stört, so ist es möglich, durch Zusammenschaltung zweier Zenerbarrieren die Messleitungen bis zum Betrag der Zenerspannung quasi erdfrei zu halten (Floating-Schaltung).

Hierbei ist zu beachten, dass zwei eigensichere Stromkreise zusammengeschaltet werden. Die Höchstwerte von Strom und Spannung und die neuen zulässigen äußeren Induktivitäten und Kapazitäten sind zu ermitteln. Die herstellerspezifischen Auswahltabellen für Zenerbarrieren enthalten diese sicherheitsrelevanten Kennwerte sowohl für separate Kanäle als auch für die Reihenschaltung und Parallelschaltung der Kanäle.

Nachweis der Eigensicherheit

Die in DIN EN 60079-14 unter 12.2.5 Nachweis der Eigensicherheit detailliert angegebenen Anforderungen können nachfolgend nur sinngemäß und auszugsweise erläutert werden. Bei speziellen Fragen sollte in der Norm nachgelesen werden. Sofern keine Systembeschreibung mit Angabe der Parameter für den kompletten eigensicheren Stromkreis vorliegt, müssen alle Anforderungen dieses Unterabschnittes erfüllt werden.

Allgemeines:

Vom Planer der Anlage ist ein Anlagendokument zu erarbeiten, in dem die elektrischen Geräte und die elektrischen Parameter der Anlage einschließlich der Verbindungen für die Zusammenschaltung festgelegt sind. Bei der Errichtung eigensicherer Stromkreise, einschließlich Kabeln und Leitungen, dürfen die maximal zulässige Induktivität, Kapazität oder das L/R-Verhältnis und die Oberflächentemperatur nicht überschritten werden. Die zulässigen Werte sind der Dokumentation des zugehörigen Betriebsmittels oder dem Typschild zu entnehmen. Die Vorgehensweise bei eigensicheren Stromkreisen mit nur einem und mit mehr als einem zugehörigen Betriebsmittel wird in den Abschnitten 12.2.5.2 und 12.2.5.3 ausführlich beschrieben.

Anforderungen an das Errichten eigensicherer Stromkreise in Zone 0

Die in der DIN EN 60079-14 unter 12.3 Anlagen, um die Anforderungen des Geräteschutzniveaus (EPL) „Ga“ zu erfüllen detailliert angegebenen Anforderungen können nachfolgend nur sinngemäß und auszugsweise erläutert werden. Bei speziellen Fragen sollte in der Norm nachgelesen werden.

Zusätzlich zu den für die Zone 1 gestellten Anforderungen wird gefordert:

Instandhaltung eigensicherer Anlagen

Die in der DIN EN 60079-17 unter Punkt 5 Zusätzliche Anforderungen zu den Prüfplänen, 5.3 Zündschutzart „i“ – Eigensicherheit detailliert angegebenen Anforderungen können nachfolgend nur sinngemäß und auszugsweise erläutert werden. Bei speziellen Fragen sollte in der Norm nachgelesen werden.

Im explosionsgefährdeten Bereich sind die Arbeiten zu begrenzen auf:

Nach der Prüfung muss das eigensichere System/Betriebsmittel alle Anforderungen gemäß Anlagendokumentation erfüllen; Die Dokumentation muss folgende Einzelheiten enthalten:

Weiterhin werden geprüft:

Literatur:

Gastautor: Dipl.-Ing. Dieter Seyfert

Dieser Artikel erscheint in unserer monatlichen Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik. Sie können diese Artikel über den RSS-Button abonnieren. Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe und Link zu diesem Artikel gestattet.

© 2012 ABGS GmbH – Dipl.-Ing. Dieter Seyfert

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