Zulassung gemäß Strahlenschutzverordnung

Die Zahl unserer Kunden steigt ständig. Da wir den Anspruch haben, unsere Kunden nicht nur mit der eigentlichen Gaswarntechnik auszurüsten, sondern Komplettpakete anzubieten und zu realisieren, stieg in letzter Zeit die Anfrage nach Leistungen in Objekten, die der Strahlenschutzverordnung unterliegen, stark an. Während in der Bauphase die entsprechenden Bestimmungen noch nicht zu beachten sind, da zu diesem Zeitpunkt die Strahlenschutzverordnung noch nicht greift, sind bei Service-, Umbau- und Erweiterungsarbeiten selbstverständlich die Festlegungen der Strahlenschutzverordnung einzuhalten. Wir haben uns deshalb entschlossen, entsprechende Aus- und Weiterbildungen zu besuchen um die Zulassung gemäß §15 der Strahlenschutzverordnung zu erhalten.

Gemäß des Genehmigungsbescheides Z/2461/12/0 des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wurde der ABGS GmbH die Zulassung für die genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen gemäß § 15 StrlSchV (Strahlenschutzverordnung) erteilt. Zum Strahlenschutzverantwortlichen wurde Matthias Aehnelt ernannt.

Somit sind wir in der Lage, sowohl die durch uns errichteten Anlagen als auch fremderrichtete Anlagen betreuen zu können. Bei entsprechendem Betreuungsbedarf und Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Strahlenschutzverantwortlichen der ABGS GmbH, Herrn Matthias Aehnelt.

Danke für die Empfehlung: