Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie gibt im regelmäßigen Abstand (halbjährlich) eine „Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte“ heraus. Die in der Liste aufgeführten Gaswarngeräte gelten als geeignet und bilden die Grundlage für den jeweiligen Anwendungsfall.
Gaswarngeräte für den Einsatz im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen gemäß TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722 sind hinsichtlich der messtechnischen Funktionsfähigkeit und der funktionalen Sicherheit für den vorgesehenen Einsatzfall geeignet auszuwählen.
Die Anforderungen an die messtechnische Funktionsfähigkeit von Gaswarngeräten sind im Anhang II, Abschnitte 1.5.5 bis 1.5.7 der Richtlinie 94/9/EG beschrieben.
Sie finden die mittlerweile 102 Seiten umfassende aktualisierte „Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte“ wie gewohnt bei der BG RCI.
Quelle: BG RCI