<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>ABGS GmbH - Aehnelt &#38; Braune Gaswarn- und Systemtechnik</title>
	<atom:link href="http://abgs-gmbh.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://abgs-gmbh.de</link>
	<description>Ihr Spezialist für Gaswarnanlagen Gaswarntechnik Gaswarnsysteme und Gasanalysen</description>
	<lastBuildDate>Tue, 21 Feb 2012 17:47:51 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>[Fachartikel] CO-Warnanlagen in Tiefgaragen &#8211; Teil 1</title>
		<link>http://abgs-gmbh.de/2012/02/16/fachartikel-co-warnanlagen-in-tiefgaragen-teil-1/</link>
		<comments>http://abgs-gmbh.de/2012/02/16/fachartikel-co-warnanlagen-in-tiefgaragen-teil-1/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 11:59:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Braune - ABGS GmbH</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Garagenverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[VDI-Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Vorschriften]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abgs-gmbh.de/?p=1607</guid>
		<description><![CDATA[Eine CO-Warnanlage muss immer im Zusammenhang mit der Lüftung gesehen werden. Unter diesem Aspekt werden deshalb die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über den <a href="http://abgs-gmbh.de/2012/02/16/fachartikel-co-warnanlagen-in-tiefgaragen-teil-1/" title="Den Rest des Artikels lesen">&#187;&#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine CO-Warnanlage muss immer im Zusammenhang mit der Lüftung gesehen werden. Unter diesem Aspekt werden deshalb die <strong>Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über den Bau und Betrieb von Garagen</strong> und die <strong>VDI-Richtlinie VDI 2053 Raumlufttechnische Anlagen für Garagen</strong> besprochen.</p>
<p>Das Erfordernis einer CO-Warnanlage in der Tiefgarage ergibt sich aus den Landesgaragenverordnungen der einzelnen Bundesländer (verbindliche Rechtsnormen).</p>
<p><strong>Auszug aus Sächsische Garagenverordnung – SächsGarVO</strong><br />
Erster Teil<br />
Allgemeine Vorschriften<br />
§1 Begriffe<br />
<strong>Offene Garagen</strong> sind Garagen, die unmittelbar ins Freie führende unverschließbare Öffnungen in einer Größe von insgesamt mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände haben, bei denen mindestens zwei sich gegenüberliegende Umfassungswände mit den ins Freie führenden Öffnungen nicht mehr als 70 m voneinander entfernt sind und bei denen eine ständige Durchlüftung vorhanden ist.<span id="more-1607"></span><br />
<strong>Offene Kleingaragen</strong> sind Kleingaragen, die unmittelbar ins Freie führende unverschließbare Öffnungen in einer Größe von insgesamt mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände haben. Stellplätze mit Schutzdächern (Carports) gelten als offene Garagen.<br />
<strong>Geschlossene Garagen</strong> sind Garagen, die die Voraussetzungen der offenen Garagen nicht erfüllen.<br />
<strong>Oberirdische Garagen</strong> sind Garagen, deren Fußboden im Fahrgassenbereich im Mittel nicht mehr als 1,50 m unter der Geländeoberfläche liegt.<br />
<strong>Automatische Garagen</strong> sind Garagen ohne Personen- und Fahrverkehr, in denen die Kraftfahrzeuge mit mechanischen Förderanlagen von der Garagenzufahrt zu den Garagenstellplätzen befördert und ebenso zum Abholen an die Garagenausfahrt zurückbefördert werden.<br />
Ein <strong>Einstellplatz</strong> ist eine Fläche, die dem Abstellen eines Kraftfahrzeuges in einer Garage dient.<br />
Die <strong>Nutzfläche</strong> einer Garage ist die Summe aller miteinander verbundenen Flächen der Garageneinstellplätze und der Verkehrsflächen. Bei Anordnung von Garagenstellplätzen in mehreren Abstellebenen durch mechanische Anlagen ist bei der Ermittlung der Nutzfläche der Garage die Gesamtfläche aller Abstellebenen zu berücksichtigen. Die Nutzfläche einer automatischen Garage ist die Summe der Flächen aller Garageneinstellplätze. Einstellplätze auf Dächern (Dacheinstellplätze) und dazugehörige Verkehrsflächen werden der Nutzfläche nicht zugerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist.<br />
Es sind Garagen mit einer Nutzfläche</p>
<ul>
<li>1. bis 100 m<sup>2</sup> <strong>Kleingaragen</strong>,</li>
<li>2. über 100 m<sup>2</sup> bis 1000 m<sup>2</sup> <strong>Mittelgaragen</strong>,</li>
<li>3. über 1000 m<sup>2</sup> sowie automatische Garagen mit mehr als 50 Einstellplätzen <strong>Großgaragen</strong>.</li>
</ul>
<p>Zweiter Teil<br />
Bauvorschriften<br />
§11 Rauchabschnitte, Brandabschnitte<br />
Geschlossene Garagen, ausgenommen automatische Garagen, müssen durch mindestens feuerhemmende, aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehende Wände in Rauchabschnitte unterteilt sein. Die Nutzfläche eines Rauchabschnittes darf</p>
<ul>
<li>1. in oberirdischen geschlossenen Garagen höchstens 5 000 m<sup>2</sup>,</li>
<li>2. in sonstigen geschlossenen Garagen höchstens 2 500 m<sup>2</sup> betragen.</li>
</ul>
<p>Sie darf höchstens doppelt so groß sein, wenn die Garagen automatische Feuerlöschanlagen haben. Ein Rauchabschnitt darf sich auch über mehrere Geschosse erstrecken.</p>
<p>Öffnungen in den Wänden müssen mit selbstschließenden und mindestens dichtschließenden Abschlüssen aus nichtbrennbaren Baustoffen versehen sein. Die Abschlüsse dürfen Feststellanlagen haben, die bei Raucheinwirkung ein selbsttätiges Schließen bewirken; sie müssen auch von Hand geschlossen werden können. Bei großen Abschlüssen kann der Einbau von Schlupftüren verlangt werden.</p>
<p>Automatische Garagen mit mehr als 300 Einstellplätzen müssen durch Brandwände in Brandabschnitte unterteilt sein.</p>
<p>§15 Lüftung<br />
Geschlossene Mittel- und Großgaragen müssen Abluftanlagen und so große und so verteilte Zuluftöffnungen haben, dass alle Teile der Garage ausreichend gelüftet werden. Bei nicht ausreichenden Zuluftöffnungen muss eine maschinelle Zuluftanlage vorhanden sein.</p>
<p>Für geschlossene oberirdische und eingeschossige unterirdische Mittel- und Großgaragen mit geringem Zu- und Abgangsverkehr, wie Wohnhausgaragen, genügt eine natürliche Lüftung durch Lüftungsöffnungen oder über Lüftungsschächte. Die Lüftungsöffnungen müssen</p>
<ul>
<li>1. einen freien Gesamtquerschnitt von mindestens 1 500 cm<sup>2</sup> je Einstellplatz haben,</li>
<li>2. in den Außenwänden oberhalb der Geländeoberfläche sich in einer Entfernung von höchstens 35 m einander gegenüberliegen,</li>
<li>3. unverschließbar sein und</li>
<li>4. so über die Garage verteilt sein, dass eine ständige ausreichende Durchlüftung gesichert ist.</li>
</ul>
<p>Die Lüftungsschächte müssen</p>
<ul>
<li>1. untereinander in einem Abstand von höchstens 20 m angeordnet sein und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen sowie</li>
<li>2. einen freien Gesamtquerschnitt von mindestens 1 500 m<sup>2</sup> je Garageneinstellplatz haben.</li>
</ul>
<p>Abweichend genügt für geschlossene Mittel- und Großgaragen eine natürliche Lüftung, wenn im Einzelfall nach dem Gutachten eines nach Bauordnungsrecht anerkannten Sachverständigen zu erwarten ist, dass der Mittelwert des Volumengehaltes an Kohlenmonoxid in der Luft, gemessen über jeweils ein halbe Stunde und in einer Höhe von 1,50 m über dem Fußboden (CO-Halbstunden-Mittelwert), auch während der regelmäßigen Verkehrsspitzen im Mittel nicht mehr als 100 ppm (=cm<sup>3</sup>/m<sup>3</sup>) betragen wird und wenn dies auf der Grundlage von Messungen, die nach Inbetriebnahme der Garage über einen Zeitraum von mindestens einem Monat <em>(CO-Langzeitmessung)</em> durchzuführen sind, von einem anerkannten Sachverständigen bestätigt wird.</p>
<p>Die maschinellen Abluftanlagen sind so zu bemessen und zu betreiben, dass der CO-Halbstundenmittelwert unter Berücksichtigung regelmäßig zu erwartender Verkehrsspitzen nicht mehr als 100 ppm beträgt. Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Abluftanlagen in Garagen mit geringem Zu- und Abgangsverkehr mindestens 6 m<sup>3</sup> , bei anderen Garagen mindestens 12 m<sup>3</sup> Abluft in der Stunde je m2 Garagennutzfläche abführen kann; für Garagen mit regelmäßig hohen Verkehrsspitzen kann im Einzelfall ein Nachweis auf der Grundlage einer <em>CO-Langzeitmessung</em> verlangt werden.</p>
<p>Maschinelle Abluftanlagen müssen in jedem Lüftungssystem mindestens zwei gleich große Ventilatoren haben, die bei gleichzeitigem Betrieb zusammen den erforderlichen Gesamtvolumenstrom erbringen. Jeder Ventilator einer maschinellen Zu- oder Abluftanlage muss aus einem eigenen Stromkreis gespeist werden, an dem andere elektrische Anlagen nicht angeschlossen werden dürfen. Soll das Lüftungssystem zeitweilig nur mit einem Ventilator betrieben werden, müssen die Ventilatoren so geschaltet sein, dass sich bei Ausfall eines Ventilators der andere selbsttätig einschaltet.</p>
<p><em>Geschlossene Großgaragen mit nicht nur geringem Zu- und Abgangsverkehr müssen CO-Anlagen zur Messung und Warnung (CO-Warnanlagen) haben. Die CO-Warnanlagen müssen so beschaffen sein, dass die Benutzer der Garagen bei einem CO-Gehalt der Luft von mehr als 250 ppm über Lautsprecher und durch Blinkzeichen dazu aufgefordert werden, im Stand die Motoren abzustellen und die Garage zügig zu verlassen. Während dieses Zeitraumes müssen die Garagenausfahrten ständig offen gehalten werden. Die CO-Warnanlagen müssen an eine Ersatzstromquelle angeschlossen sein.<br />
</em><br />
Die vorstehenden Ausführungen gelten nicht für automatische Garagen.</p>
<p>§16 Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzug<br />
Nichtautomatische Feuerlöschanlagen, wie halbstationäre Sprühwasserlöschanlagen oder Leichtschaumlöschanlagen, müssen vorhanden sein</p>
<ul>
<li>1. in geschlossenen Garagen mit mehr als 20 Garageneinstellplätzen auf kraftbetriebenen Hebebühnen, wenn jeweils mehr als zwei Kraftfahrzeuge auf Einstellplätzen übereinander angeordnet werden können;</li>
<li>2. in automatischen Garagen mit mehr als 10 und weniger als 50 Garageneinstellplätzen.</li>
</ul>
<p>Die Art der Feuerlöschanlage ist im Einzelfall im Benehmen mit der zuständigen Brandschutzdienststelle festzulegen.</p>
<p>Automatische Feuerlöschanlagen müssen vorhanden sein</p>
<ul>
<li>1. in Geschossen von Großgaragen, die unter dem ersten unterirdischen Geschoss liegen und wenn das Gebäude nicht allein der Garagennutzung dient, dies gilt nicht, wenn die Großgarage zu Geschossen mit anderer Nutzung in keiner Verbindung steht,</li>
<li>2. in automatischen Garagen mit mehr als 50 Einstellplätzen.</li>
</ul>
<p>Wandhydranten können gefordert werden, wenn dies aus Gründen des Brandschutzes erforderlich ist.</p>
<p>Geschlossene Großgaragen müssen für den Rauch- und Wärmeabzug in jedem Brandabschnitt</p>
<ul>
<li>1. Öffnungen ins Freie haben, die insgesamt mindestens 1 000 cm<sup>2</sup> je Einstellplatz groß und von keinem Einstellplatz mehr als 20 m entfernt und im Deckenbereich oder im oberen Drittel des Wandbereiches angeordnet sind, oder</li>
<li>2. Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen habe, die sich bei Brandentwicklung (zum Beispiel durch Brandmelder) selbsttätig einschalten. Der Funktionserhalt der Anlage muss einen zehnfachen Luftwechsel mindestens 30 Minuten lang bei 300 °C garantieren.</li>
</ul>
<p>Für die Bemessung der Abzugsanlage ist nur der größte Rauchabschnitt zugrunde zu legen, wenn gesichert ist, dass im Brandfall die Absaugung nur aus dem betroffenen Rauchabschnitt erfolgt.</p>
<p>§17 Brandmeldeanlagen<br />
Geschlossene Großgaragen müssen Brandmeldeanlagen haben; geschlossene Mittelgaragen müssen Brandmeldeanlagen haben, wenn sie in Verbindung stehen mit baulichen Anlagen oder Räumen, für die Brandmeldeanlagen erforderlich sind.<br />
Jedes Auslösen automatischer Feuerlöschanlagen ist über eine Brandmeldeanlage anzuzeigen.</p>
<p>wird fortgesetzt</p>
<p>Gastautor: <a target="_blank" href="http://www.ingenieurseyfert.de/index.html" title="Sachverständiger und Gutachter für Gasmesstechnik und Technische Ausrüstung" class="liexternal">Dipl.-Ing. Dieter Seyfert</a></p>
<p><div class="note"><div class="noteclassic">Dieser Artikel erscheint in unserer monatlichen Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik. Sie können diese Artikel über den <a href="http://abgs-gmbh.de/feed/" title="RSS-Feed abonnieren" class="liinternal">RSS-Button</a> abonnieren. Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe und Link zu diesem Artikel gestattet.</div></div></p>
<p>© 2012 ABGS GmbH &#8211; Dipl.-Ing. Dieter Seyfert</p>
<p>» Hinweis: Alle Fachartikel finden Sie auch <a href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/uebersicht-fachartikel/" title="Zur Fachartikel-Übersicht" class="liinternal">in dieser Übersicht</a> als PDF-Dokument zum Ausdrucken.</p>
<hr /><h3>Ähnliche Artikel und Seiten lesen:</h3><ul><li><a href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/uebersicht-fachartikel/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Übersicht Fachartikel" class="liinternal">Übersicht Fachartikel</a><br />Auf dieser Seite finden Sie unsere monatliche Fachartikel-Reihe über ausgewählte</li><li><a href="http://abgs-gmbh.de/oeffentliche-einrichtungen/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Öffentliche Einrichtungen" class="liinternal">Öffentliche Einrichtungen</a><br />Tiefgaragen, Krankenhäuser und öffentliche Gebäude

Wir unterteilen bei öffentlichen Einrichtungen in</li><li><a target="_blank" href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Vorschriften" class="liinternal">Vorschriften</a><br />Für die Errichtung, Inbetriebnahme, Service und Instandsetzung an Gaswarnanlagen, CO-Warnanlagen,</li></ul><hr /><small>Copyright &copy; 2008-2012 ABGS GmbH - <a href="http://abgs-gmbh.de/" class="liinternal">Daniel Braune - ABGS GmbH</a><br /> Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe gestattet. <br />Eine Verwendung dieses Feeds ohne diesen Angaben auf anderen Webseiten verstößt gegen das Urheberrecht. <br />ABGS ist eine geschützte Marke der ABGS GmbH, Dresden, Deutschland <br />(Digital Fingerprint: 2e2520550a924517da73a67bbaf68388 (38.107.179.222) )</small><hr />Besuchen Sie die Gaswarnspezialisten bei <a href="http://www.facebook.com/Gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Facebook" class="liexternal">Facebook</a>, <a target="_blank" href="http://twitter.com/gasmessung" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Twitter" class="liexternal">Twitter</a> und <a target="_blank" href="http://gplus.to/gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Google+" class="liexternal">Google+</a> oder schauen Sie bei unserem <a target="_blank" href="http://www.gaswarn.blogspot.com/" title="Zu den Gaswarnblog" class="liexternal">Gaswarnblog</a> vorbei.]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abgs-gmbh.de/2012/02/16/fachartikel-co-warnanlagen-in-tiefgaragen-teil-1/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>[Fachartikel] Gefährdungsbeurteilung</title>
		<link>http://abgs-gmbh.de/2012/01/16/fachartikel-gefaehrdungsbeurteilung/</link>
		<comments>http://abgs-gmbh.de/2012/01/16/fachartikel-gefaehrdungsbeurteilung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 10:20:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Braune - ABGS GmbH</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebssicherheitsverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Gefahrstoffverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Technische Regeln Betriebssicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallverhütungsvorschriften]]></category>
		<category><![CDATA[Vorschriften]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abgs-gmbh.de/?p=1564</guid>
		<description><![CDATA[Welche Vorschriften fordern eine Gefährdungsbeurteilung? Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Chemikaliengesetz (ChemG) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit Technische Regeln Betriebssicherheit (TRBS) Unfallverhütungsvorschrift BGV <a href="http://abgs-gmbh.de/2012/01/16/fachartikel-gefaehrdungsbeurteilung/" title="Den Rest des Artikels lesen">&#187;&#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Welche Vorschriften fordern eine Gefährdungsbeurteilung?</p>
<ul>
<li>Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)</li>
<li>Chemikaliengesetz (ChemG)</li>
<li><a href="http://abgs-gmbh.de/tag/gefahrstoffverordnung/" title="Weiter zur Gefahrstoffverordnung" target="_blank" class="liinternal">Gefahrstoffverordnung</a> (GefStoffV) mit Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS)</li>
<li><a href="http://abgs-gmbh.de/tag/betriebssicherheitsverordnung/" title="Weiter zur Betriebssicherheitsverordnung" target="_blank" class="liinternal">Betriebssicherheitsverordnung</a> (BetrSichV) mit <a href="http://abgs-gmbh.de/tag/technische-regeln-betriebssicherheit/" title="Weiter zu Technische Regeln Betriebssicherheit" target="_blank" class="liinternal">Technische Regeln Betriebssicherheit</a> (TRBS)</li>
<li><a href="http://abgs-gmbh.de/tag/unfallverhutungsvorschriften/" title="Weiter zu Unfallverhütungsvorschriften" target="_blank" class="liinternal">Unfallverhütungsvorschrift</a> BGV A1 &#8220;Grundsätze der Prävention&#8221;</li>
<li>Explosionsschutz-Regeln (EX-RL, BGR 104), teilweise überführt in TRBS</li>
</ul>
<p><strong>Eine Gefährdungsbeurteilung wird sowohl von verbindlichen als auch von nicht verbindlichen Rechtsnormen gefordert.</strong><span id="more-1564"></span></p>
<p><strong>Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen</strong><br />
Erfassen von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich derer, bei denen Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.</p>
<p>Informationsermittlung zu den Gefahrstoffen und Tätigkeiten:</p>
<ul>
<li>Ermitteln der Situation am Arbeitsplatz</li>
<li>Beurteilung der Gefährdung auf der Grundlage des Sicherheitsdatenblattes</li>
<li>Prüfen der Substitution</li>
<li>Festlegen der zu treffenden Maßnahmen und der Wirksamkeitsprüfung</li>
<li>Durchführen der Maßnahmen</li>
<li>Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung</li>
</ul>
<p><strong>Die Dokumentation ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.</strong><br />
siehe auch: GefStoffV</p>
<ul>
<li>§ 5, Sicherheitsdatenblatt und sonstige Informationspflichten</li>
<li>§ 6, Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung</li>
</ul>
<p><strong>Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit brennbaren Stoffen</strong><br />
Zu beurteilen ist:</p>
<ul>
<li>die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre,</li>
<li>die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen und</li>
<li>das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen.</li>
</ul>
<p>Es ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen aus dem insbesondere hervorgehen muss:</p>
<ul>
<li>dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,</li>
<li>dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen,</li>
<li>welche Bereiche in <a href="http://abgs-gmbh.de/2011/04/19/betriebssicherheitsverordnung-gaswarntechnik-teil3/" title="Zoneneinteilung" target="_blank" class="liinternal">Zonen</a> eingeteilt wurden und</li>
<li>für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß Anhang 4 BetrSichV gelten.</li>
</ul>
<p>Weitere wichtige Punkte sind: </p>
<ul>
<li>Verfahrensbeschreibung</li>
<li>für den <a href="http://abgs-gmbh.de/2011/11/07/gaswarntechnik-explosionsschutzverordnung/" title="Explosionsschutz" target="_blank" class="liinternal">Explosionsschutz</a> wesentliche Verfahrensparameter</li>
<li>Stoffdaten</li>
<li>Gefährdungsbeurteilung</li>
<li>Explosionsschutzmaßnahmen (Schutzkonzept)</li>
</ul>
<p><strong>Das Explosionsschutzdokument ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.</strong><br />
siehe auch: BetrSichV</p>
<ul>
<li>§ 3, Gefährdungsbeurteilung</li>
<li>§ 6, Explosionsschutzdokument Explosionsschutz-Regeln (EX-RL, BGR 104)</li>
<li>E 6, Explosionsschutzdokument</li>
</ul>
<p>Gastautor: <a target="_blank" href="http://www.ingenieurseyfert.de/index.html" title="Sachverständiger und Gutachter für Gasmesstechnik und Technische Ausrüstung" class="liexternal">Dipl.-Ing. Dieter Seyfert</a></p>
<p><div class="note"><div class="noteclassic">Dieser Artikel erscheint in unserer monatlichen Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik. Sie können diese Artikel über den <a href="http://abgs-gmbh.de/feed/" title="RSS-Feed abonnieren" class="liinternal">RSS-Button</a> abonnieren. Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe und Link zu diesem Artikel gestattet.</div></div></p>
<p>© 2012 ABGS GmbH &#8211; Dipl.-Ing. Dieter Seyfert</p>
<p>» Hinweis: Alle Fachartikel finden Sie auch <a href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/uebersicht-fachartikel/" title="Zur Fachartikel-Übersicht" class="liinternal">in dieser Übersicht</a> als PDF-Dokument zum Ausdrucken.</p>
<hr /><h3>Ähnliche Artikel und Seiten lesen:</h3><ul><li><a target="_blank" href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/uebersicht-fachartikel/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Übersicht Fachartikel" class="liinternal">Übersicht Fachartikel</a><br />Auf dieser Seite finden Sie unsere monatliche Fachartikel-Reihe über ausgewählte</li><li><a href="http://abgs-gmbh.de/2011/03/16/fachartikel-als-download-verfuegbar/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Fachartikel als Download verfügbar" class="liinternal">Fachartikel als Download verfügbar</a><br /> Mit den seit Januar 2011 veröffentlichten Fachartikeln in der</li><li><a href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Vorschriften" class="liinternal">Vorschriften</a><br />Für die Errichtung, Inbetriebnahme, Service und Instandsetzung an Gaswarnanlagen, CO-Warnanlagen,</li></ul><hr /><small>Copyright &copy; 2008-2012 ABGS GmbH - <a href="http://abgs-gmbh.de/" class="liinternal">Daniel Braune - ABGS GmbH</a><br /> Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe gestattet. <br />Eine Verwendung dieses Feeds ohne diesen Angaben auf anderen Webseiten verstößt gegen das Urheberrecht. <br />ABGS ist eine geschützte Marke der ABGS GmbH, Dresden, Deutschland <br />(Digital Fingerprint: 2e2520550a924517da73a67bbaf68388 (38.107.179.222) )</small><hr />Besuchen Sie die Gaswarnspezialisten bei <a href="http://www.facebook.com/Gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Facebook" class="liexternal">Facebook</a>, <a target="_blank" href="http://twitter.com/gasmessung" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Twitter" class="liexternal">Twitter</a> und <a target="_blank" href="http://gplus.to/gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Google+" class="liexternal">Google+</a> oder schauen Sie bei unserem <a target="_blank" href="http://www.gaswarn.blogspot.com/" title="Zu den Gaswarnblog" class="liexternal">Gaswarnblog</a> vorbei.]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abgs-gmbh.de/2012/01/16/fachartikel-gefaehrdungsbeurteilung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Funktionsgeprüfte Gaswarngeräte</title>
		<link>http://abgs-gmbh.de/2012/01/04/funktionsgepruefte-gaswarngerate/</link>
		<comments>http://abgs-gmbh.de/2012/01/04/funktionsgepruefte-gaswarngerate/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 12:16:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Braune - ABGS GmbH</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abgs-gmbh.de/?p=1523</guid>
		<description><![CDATA[Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie gibt im halbjährlichen Abstand eine &#8220;Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte&#8221; heraus. Die in der Liste aufgeführten Gaswarngeräte gelten als geeignet und <a href="http://abgs-gmbh.de/2012/01/04/funktionsgepruefte-gaswarngerate/" title="Den Rest des Artikels lesen">&#187;&#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-574" title="Gaswarngerät Dräger X-am 5600" src="http://abgs-gmbh.de/wp-content/uploads/2011/02/x-am_5600.jpg" alt="Gaswarngerät Dräger X-am 5600" width="169" height="176" /> Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie gibt im halbjährlichen Abstand eine &#8220;Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte&#8221; heraus. Die in der Liste aufgeführten Gaswarngeräte gelten als geeignet und bilden die Grundlage für den jeweiligen Anwendungsfall.</p>
<p>Gaswarngeräte für den Einsatz im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen gemäß TRBS 2152 Teil 2/­TRGS 722 sind hinsichtlich der messtechnischen Funktionsfähigkeit und der funktionalen Sicherheit für den vorgesehenen Einsatzfall geeignet auszuwählen.</p>
<p>Die Anforderungen an die messtechnische Funktionsfähigkeit von Gaswarngeräten sind im Anhang II, Abschnitte 1.5.5 bis 1.5.7 der Richtlinie 94/9/EG beschrieben. <span id="more-1523"></span></p>
<p>Sie finden die <a target="_blank" href="http://www.exinfo.de/webcom/show_article.php/_c-1316/_lkm-3706/i.html" title="Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte" target="_blank" class="liexternal"> &#8220;Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte&#8221; aktualisiert</a> bei der BG RCI.<br />
<span style="color: #ffffff;">UJ4TC3M52RTU</span><br />
Quelle: BG RCI</p>
<hr /><h3>Ähnliche Artikel und Seiten lesen:</h3><ul><li><a href="http://abgs-gmbh.de/2011/09/19/gaswarntechnik-technische-regeln-betriebssicherheit-teil-7/" rel="bookmark" title="Permanent Link: [Fachartikel] Technische Regeln Betriebssicherheit &#8211; Teil 7" class="liinternal">[Fachartikel] Technische Regeln Betriebssicherheit &#8211; Teil 7</a><br />[Fachartikel] Die Technischen Regeln Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)</li><li><a href="http://abgs-gmbh.de/referenzen/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Referenzen" class="liinternal">Referenzen</a><br />Referenzen ausführlich vorgestellt

Wir stellen Ihnen hier in regelmäßigen Abständen unsere</li><li><a target="_blank" href="http://abgs-gmbh.de/2011/12/07/gaswarntechnik-berufsgenossenschaftliche-regeln-und-informationen-teil1/" rel="bookmark" title="Permanent Link: [Fachartikel] BG Regeln und Informationen &#8211; Teil 1" class="liinternal">[Fachartikel] BG Regeln und Informationen &#8211; Teil 1</a><br />Die Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen sind keine verbindlichen Rechtsnormen. Sie</li></ul><hr /><small>Copyright &copy; 2008-2012 ABGS GmbH - <a href="http://abgs-gmbh.de/" class="liinternal">Daniel Braune - ABGS GmbH</a><br /> Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe gestattet. <br />Eine Verwendung dieses Feeds ohne diesen Angaben auf anderen Webseiten verstößt gegen das Urheberrecht. <br />ABGS ist eine geschützte Marke der ABGS GmbH, Dresden, Deutschland <br />(Digital Fingerprint: 2e2520550a924517da73a67bbaf68388 (38.107.179.222) )</small><hr />Besuchen Sie die Gaswarnspezialisten bei <a href="http://www.facebook.com/Gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Facebook" class="liexternal">Facebook</a>, <a target="_blank" href="http://twitter.com/gasmessung" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Twitter" class="liexternal">Twitter</a> und <a target="_blank" href="http://gplus.to/gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Google+" class="liexternal">Google+</a> oder schauen Sie bei unserem <a target="_blank" href="http://www.gaswarn.blogspot.com/" title="Zu den Gaswarnblog" class="liexternal">Gaswarnblog</a> vorbei.]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abgs-gmbh.de/2012/01/04/funktionsgepruefte-gaswarngerate/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>[Fachartikel] BG Regeln und Informationen &#8211; Teil 2</title>
		<link>http://abgs-gmbh.de/2011/12/21/gaswarntechnik-berufsgenossenschaftliche-regeln-und-informationen-teil-2/</link>
		<comments>http://abgs-gmbh.de/2011/12/21/gaswarntechnik-berufsgenossenschaftliche-regeln-und-informationen-teil-2/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2011 07:22:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Braune - ABGS GmbH</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Vorschriften]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abgs-gmbh.de/?p=1489</guid>
		<description><![CDATA[Die Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen sind keine verbindlichen Rechtsnormen. Sie gelten als wichtiger Bewertungsmaßstab und Regeln der Technik, von denen abgewichen werden kann, wenn die <a href="http://abgs-gmbh.de/2011/12/21/gaswarntechnik-berufsgenossenschaftliche-regeln-und-informationen-teil-2/" title="Den Rest des Artikels lesen">&#187;&#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen sind keine verbindlichen Rechtsnormen. Sie gelten als wichtiger Bewertungsmaßstab und Regeln der Technik, von denen abgewichen werden kann, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise erreicht wird.    </p>
<p><em>In den nachfolgenden Ausführungen soll keine Kurz- oder Zusammenfassung versucht werden. Vielmehr wird schwerpunktmäßig auf wesentliche Gesichtspunkte der Unternehmensführung und beispielhaft auf einen möglichen Einsatz von Gaswarntechnik hingewiesen.</em></p>
<p><strong>BGI 836 (T 021) Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff, Einsatz und Betrieb<br />
BGI 518 (T 023) Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Einsatz und Betrieb<br />
</strong><br />
<strong>Weiter zu Kalibrierung (Begriffe):</strong><br />
<strong>Nullgas</strong> ist ein Prüfgas, das weder brennbare Komponenten noch störende Verunreinigungen enthält. In der Regel wird atmosphärische Luft, in Sonderfällen auch synthetische Luft (20,9 % V/V Sauerstoff, Rest Stickstoff) verwendet.<span id="more-1489"></span></p>
<p><strong>Standard-Prüfgas</strong> ist ein Gemisch des zu messenden brennbaren Gases oder Dampfes in Luft. Die Volumenkonzentration beträgt etwa zwei Drittel des Messbereichsendwertes, jedoch nicht mehr als etwa 50% UEG.</p>
<p><strong>Alarm-Prüfgas</strong> ist ein Gemisch des zu messenden brennbaren Gases oder Dampfes in Luft. Die Volumenkonzentration liegt beim Alarmpunkt (Alarmpunktkonzentration).<br />
Die Auswahl der Nullgas-/Trägergaskonzentration und der Kalibriergas-/Trägergaskonzentration erfolgt messprinzipspezifisch. Dabei ist den Empfehlungen des Herstellers zu folgen. Das gilt besonders, wenn die Verwendung eines Ersatzprüfgases erforderlich ist.</p>
<p><strong>Inbetriebnahme</strong><br />
Gaswarneinrichtungen müssen nach der Installation von einer befähigten Person auf ihre Funktion geprüft werden. Mindestens müssen die Prüfungen der Funktionskontrolle in Verbindung mit der Prüfung der Schaltfunktionen des Gaswarngerätes durchgeführt werden.</p>
<p><strong>Die Betriebsanweisung</strong> ist durch den Betreiber der Anlage zu erstellen. Sie sollte mindestens folgende Punkte beinhalten: Die einzuleitenden Maßnahmen bei Alarm- und Statusmeldungen und bei Nichtverfügbarkeit.</p>
<p><strong>Alarm und Statusmeldungen</strong> (Störung und Wartung) müssen nach Art und Ort der Meldung unterscheidbar zu einer Meldestelle geleitet werden. Von dort werden geeignete Maßnahmen entsprechend der Betriebsanweisung eingeleitet. Sind gleichzeitig eine akustische und eine optische Alarmgabe vorhanden, darf die akustische Alarmgabe während des bestehenden Alarms gelöscht werden. Werden bei einer Gaswarneinrichtung zu Wartungszwecken Folgefunktionen (z. Bsp. Alarmauslösung, Schaltfunktionen) wirkungslos gemacht, ist dieser Zustand eindeutig in der Meldestelle anzuzeigen, so dass ein versehentliches Verbleiben der Gaswarneinrichtung in diesem Status ausgeschlossen werden kann.</p>
<p><strong>Maßnahmen bei Nichtverfügbarkeit</strong><br />
Ist die gesamte Gaswarneinrichtung oder eine solche Anzahl von Messstellen nicht verfügbar (z. Bsp. Störung, Ausfall oder Wartungsarbeiten), dass Teilbereiche der Betriebsanlage nicht mehr ausreichend überwacht werden, muss durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass auch während der Ausfallzeit der Gaswarneinrichtung die Sicherheit erhalten bleibt.</p>
<p><strong>Wartung</strong></p>
<p><strong>Wartung ortsfester Gaswarnanlagen</strong><br />
Die Wartungsmaßnahmen sind gestaffelt in Sicht-, Funktions- und Systemkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen.<br />
In einem Wartungsprotokoll werden die durchgeführten Einstellarbeiten und ggf. Instandsetzungen dokumentiert. Das gilt auch für erforderliche Maßnahmen zur Mängelbeseitigung. Abschließend ist die Anlage zu beurteilen.</p>
<p><strong>Sichtkontrolle</strong></p>
<ul>
<li>der Messköpfe auf mechanische Beschädigungen</li>
<li>der Gaseintrittsöffnungen (Staub, Schmutz)</li>
<li>des Probenahmesystems (Beschädigungen, Kondensat)</li>
<li>der Betriebsanzeige und der Statusmeldung (Betrieb, Alarm, Störung)</li>
</ul>
<p><strong>Funktionskontrolle</strong></p>
<ul>
<li>Sichtkontrolle wie beschrieben</li>
<li>Aufgabe von Null- und Prüfgas (Kalibrierung und ggf. Justierung)</li>
</ul>
<p>bei Probenahmesystemen zusätzlich:</p>
<ul>
<li>Kontrolle der Messgasförderung und –aufbereitung, Dichtheit und Durchfluss</li>
<li>Auslösung gerätespezifischer Testfunktionen für Anzeigeelemente</li>
</ul>
<p><strong>Systemkontrolle</strong></p>
<ul>
<li>Funktionskontrolle wie beschrieben</li>
<li>Kontrolle aller Sicherheitsfunktionen einschließlich der Auslösung von Schaltfunktionen</li>
<li>Kontrolle der Parametrierung durch Soll-/Ist-Vergleich</li>
<li>Kontrolle der Melde- und Registrierungseinrichtungen</li>
</ul>
<p>In den Merkblättern ist ein Muster für die Aufzeichnung einer Systemkontrolle (Wartungsprotokoll) enthalten. Es muss den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden. Bei Sicht- und Funktionskontrolle fallen die Aufzeichnungen entsprechend des verminderten Prüfumfanges kleiner aus.</p>
<p><strong>Kontrolle der Aufzeichnungen</strong><br />
Kontrolle</p>
<ul>
<li>der Aufzeichnungen der vorhergegangenen Wartungen</li>
<li>der zeitnahen Umsetzung der sich aus den Wartungen ergebenden Maßnahmen</li>
<li>der Vollständigkeit und Aktualität von Installationsunterlagen und Betriebsanweisungen</li>
</ul>
<p><strong>Kontrollfristen</strong><br />
Liegen ausreichende Erfahrungen über Zuverlässigkeit und Anzeigegenauigkeit der verwendeten Messverfahren und Gaswarneinrichtungen vor, können für eine Anwendung, bei der die gleichen Einsatz- und Umgebungsbedingungen vorliegen, die Kontrollfristen aufgrund dieser Erfahrungswerte festgelegt werden.</p>
<p>Liegen keine ausreichenden Erfahrungen vor, ist bei Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz wie folgt zu verfahren:<br />
Nach der Inbetriebnahme sind vier Funktionskontrollen im wöchentlichen Abstand durchzuführen. Wenn in diesen vier Wochen nicht nachjustiert werden muss, sind drei weitere Funktionskontrollen im Abstand von jeweils vier Wochen erforderlich. Wenn auch bei diesen Funktionskontrollen nicht nachjustiert werden muss, kann auf das maximale Intervall von vier Monaten übergegangen werden.</p>
<p>Liegen keine ausreichenden Erfahrungen vor, ist bei Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff  wie folgt zu verfahren:<br />
Nach der Inbetriebnahme sind zunächst zwei Funktionskontrollen im Abstand von vier Wochen durchzuführen. Wenn dabei nicht nachjustiert werden muss sind weitere Funktionskontrollen im Abstand von jeweils drei Monaten erforderlich. Wenn bei den ersten beiden dieser Funktionskontrollen nicht nachjustiert werden muss, kann auf das maximale Intervall von sechs Monaten übergegangen werden. </p>
<p>Bei Einsatz von Wärmetönungs-, Halbleiter- oder elektrochemischen Sensoren gilt:<br />
Kommt es während des Betriebes zu Messbereichsüberschreitungen, können sich Nullpunkt und Empfindlichkeit dauerhaft verändert haben. In diesem Fall ist die Gaswarneinrichtung bald darauf unabhängig vom regulären Intervall einer Funktionskontrolle zu unterziehen, die nach Ablauf einer Woche zu wiederholen ist.</p>
<p><strong>Wartung transportabler Gaswarnanlagen</strong><br />
Für transportable Gaswarneinrichtungen, die für eine absehbare Zeit an einer Stelle wie eine ortsfeste Gaswarneinrichtung eingesetzt werden gelten die Regelungen für ortsfeste Gaswarneinrichtungen. Werden sie an ständig wechselnden Orten eingesetzt, sind sie als tragbare Gaswarngeräte anzusehen.</p>
<p><strong>Wartung tragbare Gaswarnanlagen</strong><br />
Wegen häufig wechselnder Einsatzorte und –bedingungen besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit für Beschädigungen und Funktionsbeeinträchtigungen. Deshalb weichen Umfang und Häufigkeit der Kontrollen von tragbaren Gaswarnanlagen von denen der ortsfesten Gaswarnanlagen ab.</p>
<p><strong>Sichtkontrolle und Anzeigetest</strong></p>
<ul>
<li>Kontrolle der Geräte auf mechanische Beschädigungen</li>
<li>Kontrolle der Gaseintrittsöffnungen (Staub, Schmutz)</li>
<li>Auslösung von gerätespezifischen Testfunktionen für Anzeigeelemente bei laufenden Betrieb</li>
<li>Kontrolle des Ladezustandes der Akkus oder Batterien</li>
<li>Aufgabe geeigneter Prüfgase zum Test der Anzeige und Alarmfunktion</li>
</ul>
<p><strong>Funktionskontrolle</strong></p>
<ul>
<li>Sichtkontrolle wie beschrieben</li>
<li>Aufgabe von Null- und Prüfgas (Kalibrierung und ggf. Justierung, Kontrolle der Ansprechzeit)</li>
<li>ggf. Kontrolle der Pumpenfunktion</li>
</ul>
<p><strong>Systemkontrolle</strong></p>
<ul>
<li>Funktionskontrolle wie beschrieben</li>
<li>Kontrolle der Parametrierung durch Soll-/Ist-Vergleich</li>
<li>Bei Vorhandensein eines Datenloggers: Auslesen der Inhalte und Kontrolle auf Plausibilität</li>
<li>Beurteilung des Akku-Zustandes</li>
<li>Beurteilung des Zustandes von Zubehörteilen (z. Bsp.: Schläuche und Filter)</li>
</ul>
<p><strong>Kontrolle der Aufzeichnungen</strong><br />
Kontrolle</p>
<ul>
<li>der Aufzeichnungen der vorhergegangenen Wartungen</li>
<li>der Umsetzung der sich aus den Wartungen ergebenden Maßnahmen</li>
<li>der Vollständigkeit und Aktualität und der Betriebsanweisung</li>
</ul>
<p><strong>Kontrollfristen</strong></p>
<ul>
<li>Sichtkontrolle und Anzeigetest: vor jeder Arbeitsschicht</li>
<li>Funktionskontrolle:	4 Monate</li>
<li>Systemkontrolle: 1 Jahr</li>
</ul>
<p>Gastautor: <a target="_blank" href="http://www.ingenieurseyfert.de/index.html" title="Sachverständiger und Gutachter für Gasmesstechnik und Technische Ausrüstung" class="liexternal">Dipl.-Ing. Dieter Seyfert</a></p>
<p><div class="note"><div class="noteclassic">Dieser Artikel erscheint in unserer monatlichen Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik. Sie können diese Artikel über den <a href="http://abgs-gmbh.de/feed/" title="RSS-Feed abonnieren" class="liinternal">RSS-Button</a> abonnieren. Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe und Link zu diesem Artikel gestattet.</div></div></p>
<p>© 2011 ABGS GmbH &#8211; Dipl.-Ing. Dieter Seyfert</p>
<p>» Hinweis: Alle Fachartikel finden Sie auch <a href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/uebersicht-fachartikel/" title="Zur Fachartikel-Übersicht" class="liinternal">in dieser Übersicht</a> als PDF-Dokument zum Ausdrucken.</p>
<hr /><h3>Ähnliche Artikel und Seiten lesen:</h3><ul><li><a target="_blank" href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/uebersicht-fachartikel/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Übersicht Fachartikel" class="liinternal">Übersicht Fachartikel</a><br />Auf dieser Seite finden Sie unsere monatliche Fachartikel-Reihe über ausgewählte</li><li><a href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Vorschriften" class="liinternal">Vorschriften</a><br />Für die Errichtung, Inbetriebnahme, Service und Instandsetzung an Gaswarnanlagen, CO-Warnanlagen,</li><li><a href="http://abgs-gmbh.de/2011/02/17/fachartikel-system-der-vorschriften/" rel="bookmark" title="Permanent Link: [Fachartikel] System der Vorschriften" class="liinternal">[Fachartikel] System der Vorschriften</a><br />[Fachartikel-Reihe] Mit dieser und den nachfolgenden Ausführungen in der Kategorie</li></ul><hr /><small>Copyright &copy; 2008-2012 ABGS GmbH - <a href="http://abgs-gmbh.de/" class="liinternal">Daniel Braune - ABGS GmbH</a><br /> Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe gestattet. <br />Eine Verwendung dieses Feeds ohne diesen Angaben auf anderen Webseiten verstößt gegen das Urheberrecht. <br />ABGS ist eine geschützte Marke der ABGS GmbH, Dresden, Deutschland <br />(Digital Fingerprint: 2e2520550a924517da73a67bbaf68388 (38.107.179.222) )</small><hr />Besuchen Sie die Gaswarnspezialisten bei <a href="http://www.facebook.com/Gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Facebook" class="liexternal">Facebook</a>, <a target="_blank" href="http://twitter.com/gasmessung" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Twitter" class="liexternal">Twitter</a> und <a target="_blank" href="http://gplus.to/gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Google+" class="liexternal">Google+</a> oder schauen Sie bei unserem <a target="_blank" href="http://www.gaswarn.blogspot.com/" title="Zu den Gaswarnblog" class="liexternal">Gaswarnblog</a> vorbei.]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abgs-gmbh.de/2011/12/21/gaswarntechnik-berufsgenossenschaftliche-regeln-und-informationen-teil-2/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Weihnachten und Jahresrückblick</title>
		<link>http://abgs-gmbh.de/2011/12/13/weihnachten-und-jahresrueckblick/</link>
		<comments>http://abgs-gmbh.de/2011/12/13/weihnachten-und-jahresrueckblick/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 22:22:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Braune - ABGS GmbH</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abgs-gmbh.de/?p=1478</guid>
		<description><![CDATA[Das Jahr 2011 neigt sich mit großen Schritten dem Ende zu. Alle freuen sich auf besinnliche Festtage im Kreise ihrer Familie und wünschen sich einen <a href="http://abgs-gmbh.de/2011/12/13/weihnachten-und-jahresrueckblick/" title="Den Rest des Artikels lesen">&#187;&#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://abgs-gmbh.de/wp-content/uploads/2010/12/WeihnachtenMini.jpg" class="liimagelink"><img src="http://abgs-gmbh.de/wp-content/uploads/2010/12/WeihnachtenMini.jpg" alt="" title="Jahresrückblick ABGS GmbH" width="200" height="150" class="alignleft size-full wp-image-541" /></a> Das Jahr 2011 neigt sich mit großen Schritten dem Ende zu. Alle freuen sich auf besinnliche Festtage im Kreise ihrer Familie und wünschen sich einen guten Start in das Jahr 2012. Wir blicken zurück auf ein erfolgreiches, aber auch anstrengendes Jahr. In große Projekte, wie die Realisierung der Gaswarn- und Analysentechnik in der Stadtentwässerung Dresden GmbH, Schlammbehandlung oder die Realisierung der Gaswarntechnik im Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf, Neubau Elbe-Laserlabore, haben wir unsere ganzen Erfahrungen eingebracht. Wir bedanken uns an dieser Stelle für das entgegengebrachte Vertrauen.</p>
<p>Wir bedanken uns auch bei den zahlreichen Leser(innen) unserer <a href="http://abgs-gmbh.de/category/wissen/" title="Fachartikel-Reihe" target="_blank" class="liinternal">Fachartikel-Reihe</a>, welche wir dieses Jahr gestartet haben. Der Zuspruch war überwältigend, daher werden wir unsere Fachartikel-Reihe über Vorschriften, Gesetze und Wissen rund um Sicherheits- und Gaswarntechnik auch im kommenden Jahr mit aktuellen Themen fortsetzen. <span id="more-1478"></span></p>
<p>Wir wünschen unseren Kunden, Lieferanten und Freunden unseres Unternehmens ruhige Festtage und einen erfolgreichen Start in das Jahr 2012.</p>
<p>An dieser Stelle möchten wir noch auf einige organisatorische Dinge hinweisen. Unser Büro bleibt ab dem 24. Dezember geschlossen. Ab dem 02. Januar 2012 sind wir wieder persönlich für Sie da. In dringenden Störungsfällen erreichen Sie uns aber wie gewohnt über unsere Servicehotline, per Email oder auch per Fax. </p>
<p>Wir bedanken uns für Ihre Treue und sichern Ihnen auch 2012 alle Unterstützung bei Ihren Fragen und Projekten zu.</p>
<hr /><h3>Ähnliche Artikel und Seiten lesen:</h3><ul><li><a target="_blank" href="http://abgs-gmbh.de/2010/12/13/weihnachten-und-jahreswechsel/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Weihnachten und Jahreswechsel" class="liinternal">Weihnachten und Jahreswechsel</a><br />Das Jahr 2010 neigt sich mit großen Schritten dem Ende</li></ul><hr /><small>Copyright &copy; 2008-2012 ABGS GmbH - <a href="http://abgs-gmbh.de/" class="liinternal">Daniel Braune - ABGS GmbH</a><br /> Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe gestattet. <br />Eine Verwendung dieses Feeds ohne diesen Angaben auf anderen Webseiten verstößt gegen das Urheberrecht. <br />ABGS ist eine geschützte Marke der ABGS GmbH, Dresden, Deutschland <br />(Digital Fingerprint: 2e2520550a924517da73a67bbaf68388 (38.107.179.222) )</small><hr />Besuchen Sie die Gaswarnspezialisten bei <a href="http://www.facebook.com/Gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Facebook" class="liexternal">Facebook</a>, <a target="_blank" href="http://twitter.com/gasmessung" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Twitter" class="liexternal">Twitter</a> und <a target="_blank" href="http://gplus.to/gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Google+" class="liexternal">Google+</a> oder schauen Sie bei unserem <a target="_blank" href="http://www.gaswarn.blogspot.com/" title="Zu den Gaswarnblog" class="liexternal">Gaswarnblog</a> vorbei.]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abgs-gmbh.de/2011/12/13/weihnachten-und-jahresrueckblick/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>[Fachartikel] BG Regeln und Informationen &#8211; Teil 1</title>
		<link>http://abgs-gmbh.de/2011/12/07/gaswarntechnik-berufsgenossenschaftliche-regeln-und-informationen-teil1/</link>
		<comments>http://abgs-gmbh.de/2011/12/07/gaswarntechnik-berufsgenossenschaftliche-regeln-und-informationen-teil1/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 09:22:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Braune - ABGS GmbH</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Vorschriften]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abgs-gmbh.de/?p=1460</guid>
		<description><![CDATA[Die Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen sind keine verbindlichen Rechtsnormen. Sie gelten als wichtiger Bewertungsmaßstab und Regeln der Technik, von denen abgewichen werden kann, wenn die <a href="http://abgs-gmbh.de/2011/12/07/gaswarntechnik-berufsgenossenschaftliche-regeln-und-informationen-teil1/" title="Den Rest des Artikels lesen">&#187;&#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen sind keine verbindlichen Rechtsnormen. Sie gelten als wichtiger Bewertungsmaßstab und Regeln der Technik, von denen abgewichen werden kann, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise erreicht wird.    </p>
<p><em>In den nachfolgenden Ausführungen soll keine Kurz- oder Zusammenfassung versucht werden. Vielmehr wird schwerpunktmäßig auf wesentliche Gesichtspunkte der Unternehmensführung und beispielhaft auf einen möglichen Einsatz von Gaswarntechnik hingewiesen.</em></p>
<p><strong>BG-Regeln</strong></p>
<p><strong>BGR 104 Explosionsschutz-Regeln</strong><br />
Der Textteil der &#8220;Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung&#8221; wurde gegen die entsprechenden Technischen Regeln Betriebssicherheit (TRBS) ausgetauscht (<a href="http://abgs-gmbh.de/tag/technische-regeln-betriebssicherheit/" title="Technische Regeln Betriebssicherheit" target="_blank" class="liinternal">siehe Fachartikel &#8220;Technische Regeln Betriebssicherheit&#8221;</a>).<br />
Die Anlagen:</p>
<ul>
<li>Hinweis auf das Verzeichnis der geprüften Gaswarngeräte durch anerkannte nationale Prüfstellen und</li>
<li>Beispielsammlung zu den Explosionsschutzregeln
</li>
</ul>
<p>werden aktualisiert.<span id="more-1460"></span></p>
<p><strong>BG-Informationen</strong></p>
<p><strong>BGI 836 (T 021) Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff, Einsatz und Betrieb</strong> stellt eine Zusammenfassung von DIN EN 45544-4 (VDE 0400-22-4): 2000-10 Arbeitsplatzatmosphäre – Elektrische Geräte für die direkte Detektion und direkte Konzentrationsmessung toxischer Gase und Dämpfe Teil 4: Leitfaden für Auswahl, Installation, Einsatz und Instandhaltung dar.<br />
Zur Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition sind die Regelungen der TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition zu berücksichtigen.</p>
<p><strong>BGI 518 (T023) Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz, Einsatz und Betrieb</strong> stellt eine Zusammenfassung von<br />
DIN EN 60079-29-2 (VDE 0400-2): 2008-07 Explosionsfähige Atmosphäre – Teil 29-2: Gasmessgeräte – Auswahl, Installation, Einsatz und Wartung (Service) von Geräten für die Messung von brennbaren Gasen und Sauerstoff dar.</p>
<p>In den nachfolgenden Ausführungen werden zusammenfassend die Gesichtspunkte der Planung, Errichtung, Kalibrierung, Inbetriebnahme und Wartung (Service) von Gaswarneinrichtungen dargestellt.  </p>
<p><strong>Planung</strong><br />
Der Planer einer Gaswarnanlage muss sich zunächst über folgende Punkte Klarheit verschaffen oder sinnvolle Annahmen treffen:</p>
<ul>
<li><strong>Zielsetzung der Überwachung:</strong> Schutz des Menschen und/oder Schutz vor Bränden und Explosionen</li>
<li>Gase: toxische Gase, Sauerstoff, brennbare Gase</li>
<li>Ort des Auftretens</li>
<li>Häufigkeit des Auftretens</li>
<li>Konzentration und Menge</li>
</ul>
<p>Als nächster Schritt kann die <strong>Auswahl der Sensoren</strong> erfolgen.<br />
Geeignetes Sensorprinzip: elektrochemischer Sensor, Wärmetönungssensor, Infrarotsensor, Wärmeleitfähigkeitssensor.<br />
Mit Ausnahme der Tiefgaragen gibt es keine generellen Vorgaben zur <strong>Anzahl von Sensoren bzw. Transmittern</strong>. Meist muss ein Kompromiss zwischen Sicherheitsanforderungen und Wirtschaftlichkeit eingegangen werden. Dazu ist die Kenntnis der individuellen lokalen Verhältnisse auf der Grundlage von Bauplan oder Lageskizze erforderlich. Auch ist die Feststellung von Orten, an denen kein Zielgas auftreten kann oder von Orten der potentiellen Gasfreisetzung wichtig.</p>
<p><strong>Platzierung der Sensoren</strong><br />
Emissionsaspekt:<br />
Die potentiellen Leckagequellen sind bekannt und lokalisierbar. Daher können die Sensoren so positioniert werden, dass Gasleckagen frühzeitig und zuverlässig detektiert werden.</p>
<p>Immissionsaspekt:<br />
Nicht die Leckagestellen, wohl aber die Bereiche, in denen Leckagen den größten Schaden anrichten können, sind bekannt. Bei der Detektion brennbarer Gase und Dämpfe sind dieses die Orte der Zündquellen, bei der Tox-Messung die Bereiche, in denen Menschen tätig sind.</p>
<p>Flächenüberwachung:<br />
Die potentiellen Leckagequellen sind nicht lokalisierbar und liegen irgendwo innerhalb eines großen Bereiches. Daher werden die Sensoren über den gesamten Bereich verteilt.</p>
<p>Randbereichsüberwachung<br />
Die potentiellen Leckagequellen sind nicht lokalisierbar. Daher wird die Außengrenze der Anlage überwacht, um den Übertritt gefährlicher Gaskonzentrationen in angrenzende ungesicherte Bereiche zu erkennen.</p>
<p>Gase, schwerer als Luft: Anbringung im Bodenbereich,<br />
Gase, leichter als Luft: Anbringung im Deckenbereich<br />
Bei toxischen Gasen erfolgt, unter Berücksichtigung der Strömungsverhältnisse, auch die Anbringung in Kopfhöhe (z. Bsp.: Tiefgarage).<br />
Schließlich muss für Wartungsarbeiten die Zugänglichkeit für die Kalibrierung gesichert sein.</p>
<p><strong>Ausführung der Transmitter</strong><br />
Nicht-Ex oder Ex-Ausführung entsprechend Ex-Zone<br />
An den <strong>Auswertesystemen</strong> sollen Voralarm und Hauptalarm, also zwei Alarmschwellen, im Messbereich frei wählbar sein. Das ist ausreichend für die Einleitung von organisatorischen und/oder technischen Schutzmaßnahmen. Außerdem ist eine Störungsmeldung auszugeben, deren Auftreten gleichbedeutend mit einem Nichtvorhandensein der Gaswarnanlage ist.</p>
<p><strong>Ansaugende Systeme</strong> werden dann verwendet, wenn:</p>
<ul>
<li>Druck, Temperatur, Feuchte oder Strömungsverhältnisse außerhalb der Sensorbetriebsdaten liegen,</li>
<li>der Ort der potentiellen Gasfreisetzung aus betrieblichen oder technischen Gründen nicht erreichbar ist,</li>
<li>eine Filterung wegen Staubes oder Störgasen erforderlich ist,</li>
<li>eine Messstellenumschaltung realisiert werden soll oder eine definierte Verdünnung gewünscht wird.</li>
</ul>
<p><strong>Die ausführungsreife Lösung</strong> ist das Ergebnis der Planung. Sie umfasst, in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter, die zeichnerische Darstellung der Anlagen, die ermittelten Mengen, die aufgestellten Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse.</p>
<p><strong>Errichtung</strong><br />
Die Errichterfirma muß das technische Niveau sichern und die Qualitätsmerkmale erhalten. Deshalb sind von besonderer Bedeutung:</p>
<ul>
<li>ausreichend qualifiziertes Personal</li>
<li>Kenntnis der spezifischen technischen Firmeninformationen</li>
<li>Kenntnis der einschlägigen Vorschriften</li>
<li>kalibrierte Messmittel</li>
<li>Hilfsmittel mit Qualitätsnachweis (Testgas)</li>
<li>Ersatz- und Verschleißteile (Rückverfolgbarkeit)</li>
</ul>
<p>Bei der <strong>Produktauswahl</strong> für die Lösung der Messaufgabe werden die Sortimente der Hersteller und Lieferanten von Gasmesstechnik betrachtet. <strong>Beurteilungskriterien</strong> sind:</p>
<ul>
<li>Preis-/Leistungsverhältnis</li>
<li>Qualität</li>
<li>Lieferzeit</li>
<li>Technische Dokumentation</li>
<li>Firmenunterstützung</li>
<li>Ersatz- und Verschleißteilbereitstellung</li>
</ul>
<p><strong>Zulassungen und Gutachten</strong>, die sowohl die Funktion als auch den Ex-Schutz betreffen können, sind ein wichtiges Kapitel bei der Auswahl.</p>
<p><strong>Die Montage- und Werkstattzeichnungen</strong> erstellt die Errichterfirma nach der Auftragserteilung auf der Grundlage des Angebotes und der Ausführungsplanung mit Leistungsbeschreibung bzw. Leistungsverzeichnis. Nach erfolgter Montage und Inbetriebnahme werden die Revisionsunterlagen übergeben. Die Kalibrierung einer Gaswarnanlage erfolgt erstmalig im Rahmen der Inbetriebnahme und danach regelmäßig bei der Wartung (Service).</p>
<p><strong>Kalibrierung</strong> (Begriffe)<br />
<strong>Kalibrierung</strong> (Feldüberprüfung mit Gas):<br />
Die Aufgabe von Prüfgas auf den Sensor, um das Antwortsignal oder die Alarmauslösung zu überprüfen, ohne dabei Nullpunkt und Empfindlichkeit zu justieren.<br />
<strong>Erstjustierung:</strong><br />
Die erste Justierung für einen spezifischen Stoff, einen Messbereich und eine Anwendung, die vom Hersteller vor der Auslieferung oder vor der Inbetriebnahme am Einsatzort durchgeführt wird.<br />
<strong>Justierung:</strong><br />
Weitere Einstellungen, die regelmäßig vorgenommen werden, um den Nullpunkt und die Empfindlichkeit des Sensors mit einem bekannten Prüfgasgemisch zu überprüfen und einzustellen, ohne dass die bei der Erstjustierung eingeführten Parameter Gasart; Messbereich und spezielle Anwendung verändert werden.<br />
<strong>In der Praxis wird allerdings in den Begriff der Kalibrierung die Justierung mit eingeschlossen.</strong><br />
Durch den Vorgang der Kalibrierung wird eine Beziehung zwischen der eigentlich gemessenen physikalischen Größe und der beaufschlagten Gaskonzentration hergestellt.</p>
<p>wird fortgesetzt </p>
<p>Gastautor: <a target="_blank" href="http://www.ingenieurseyfert.de/index.html" title="Sachverständiger und Gutachter für Gasmesstechnik und Technische Ausrüstung" class="liexternal">Dipl.-Ing. Dieter Seyfert</a></p>
<p><div class="note"><div class="noteclassic">Dieser Artikel erscheint in unserer monatlichen Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik. Sie können diese Artikel über den <a href="http://abgs-gmbh.de/feed/" title="RSS-Feed abonnieren" class="liinternal">RSS-Button</a> abonnieren. Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe und Link zu diesem Artikel gestattet.</div></div></p>
<p>© 2011 ABGS GmbH &#8211; Dipl.-Ing. Dieter Seyfert</p>
<p>» Hinweis: Alle Fachartikel finden Sie auch <a href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/uebersicht-fachartikel/" title="Zur Fachartikel-Übersicht" class="liinternal">in dieser Übersicht</a> als PDF-Dokument zum Ausdrucken.</p>
<hr /><h3>Ähnliche Artikel und Seiten lesen:</h3><ul><li><a target="_blank" href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Vorschriften" class="liinternal">Vorschriften</a><br />Für die Errichtung, Inbetriebnahme, Service und Instandsetzung an Gaswarnanlagen, CO-Warnanlagen,</li><li><a href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/uebersicht-fachartikel/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Übersicht Fachartikel" class="liinternal">Übersicht Fachartikel</a><br />Auf dieser Seite finden Sie unsere monatliche Fachartikel-Reihe über ausgewählte</li><li><a href="http://abgs-gmbh.de/2011/02/17/fachartikel-system-der-vorschriften/" rel="bookmark" title="Permanent Link: [Fachartikel] System der Vorschriften" class="liinternal">[Fachartikel] System der Vorschriften</a><br />[Fachartikel-Reihe] Mit dieser und den nachfolgenden Ausführungen in der Kategorie</li></ul><hr /><small>Copyright &copy; 2008-2012 ABGS GmbH - <a href="http://abgs-gmbh.de/" class="liinternal">Daniel Braune - ABGS GmbH</a><br /> Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe gestattet. <br />Eine Verwendung dieses Feeds ohne diesen Angaben auf anderen Webseiten verstößt gegen das Urheberrecht. <br />ABGS ist eine geschützte Marke der ABGS GmbH, Dresden, Deutschland <br />(Digital Fingerprint: 2e2520550a924517da73a67bbaf68388 (38.107.179.222) )</small><hr />Besuchen Sie die Gaswarnspezialisten bei <a href="http://www.facebook.com/Gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Facebook" class="liexternal">Facebook</a>, <a target="_blank" href="http://twitter.com/gasmessung" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Twitter" class="liexternal">Twitter</a> und <a target="_blank" href="http://gplus.to/gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Google+" class="liexternal">Google+</a> oder schauen Sie bei unserem <a target="_blank" href="http://www.gaswarn.blogspot.com/" title="Zu den Gaswarnblog" class="liexternal">Gaswarnblog</a> vorbei.]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abgs-gmbh.de/2011/12/07/gaswarntechnik-berufsgenossenschaftliche-regeln-und-informationen-teil1/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>[Fachartikel] Unfallverhütungsvorschriften &#8211; Teil 2</title>
		<link>http://abgs-gmbh.de/2011/11/24/gaswarntechnik-unfallverhuetungsvorschriften-teil-2/</link>
		<comments>http://abgs-gmbh.de/2011/11/24/gaswarntechnik-unfallverhuetungsvorschriften-teil-2/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 09:28:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Braune - ABGS GmbH</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallverhütungsvorschriften]]></category>
		<category><![CDATA[Vorschriften]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abgs-gmbh.de/?p=1435</guid>
		<description><![CDATA[Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) auch Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) können als autonomes Recht von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern erlassen werden. Die Vorschriften sind wie folgt gegliedert: A – <a href="http://abgs-gmbh.de/2011/11/24/gaswarntechnik-unfallverhuetungsvorschriften-teil-2/" title="Den Rest des Artikels lesen">&#187;&#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) auch Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)</strong> können als <strong>autonomes Recht</strong> von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern erlassen werden.<br />
Die Vorschriften sind wie folgt gegliedert:<br />
A – Allgemeine Vorschriften / Betriebliche Arbeitsorganisation<br />
B – Einwirkungen<br />
C – Betriebsart / Tätigkeiten<br />
D – Arbeitsplatz / Arbeitsverfahren</p>
<p><em>In den nachfolgenden Ausführungen soll keine Kurz- oder Zusammenfassung versucht werden. Vielmehr wird schwerpunktmäßig auf wesentliche Gesichtspunkte der Unternehmensführung und beispielhaft auf einen möglichen Einsatz von Gaswarntechnik hingewiesen.</em></p>
<p><strong>BGV A 4 Arbeitsmedizinische Vorsorge</strong><br />
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge.<br />
Vorsorgeuntersuchungen im Sinne dieser Vorschrift sind</p>
<ul>
<li>arbeitsmedizinische Erstuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit</li>
<li>arbeitsmedizinische Nachuntersuchungen während dieser Tätigkeit</li>
<li>arbeitsmedizinische nachgehende Untersuchungen nach Beendigung dieser Tätigkeit</li>
</ul>
<p>Der Unternehmer darf Versicherte an Arbeitsplätzen mit gefährdenden Tätigkeiten, für die bestimmte Auswahlkriterien gelten, nur beschäftigen, wenn sie fristgerecht Vorsorgeuntersuchungen durch einen ermächtigten Arzt unterzogen worden sind. <span id="more-1435"></span><br />
Die Erfordernisse von:</p>
<ul>
<li>Erstuntersuchungen,</li>
<li>Nachuntersuchungen,</li>
<li>Verkürzung oder Verlängerung der Fristen für Nachuntersuchungen und für</li>
<li>Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen auf Verlangen des Versicherten</li>
</ul>
<p>werden in der Vorschrift ausführlich dargestellt.</p>
<p>Von der Berufsgenossenschaft oder von der zuständigen Behörde werden <strong>ermächtigte Ärzte</strong> zur Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen eingesetzt.   </p>
<p>Die Anforderungen an den Untersuchungsbefund bzw. die <strong>ärztliche Bescheinigung</strong> und die weitergehende Informationspflicht werden in der Vorschrift ausführlich dargestellt.    </p>
<p>Hält der Unternehmer oder der untersuchte Versicherte die vom ermächtigten Arzt ausgestellte Bescheinigung für unzutreffend, so kann er die <strong>Entscheidung der Berufsgenossenschaft</strong> beantragen.</p>
<p>Für Versicherte, die untersucht worden sind, hat der Unternehmer eine <strong>Vorsorgekartei</strong> zu führen.</p>
<p>Die im Rahmen der Erst- oder Nachuntersuchung ausgesprochenen Empfehlungen sind durch geeignete <strong>Maßnahmen</strong> umzusetzen.</p>
<p>Für <strong>krebserzeugende Gefahrstoffe</strong> und für <strong>ionisierende Strahlung</strong> gelten besondere Bestimmungen. </p>
<p><strong>BGV A 8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz</strong><br />
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz.<br />
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für die Kennzeichnung:</p>
<ul>
<li>zur Regelung des öffentlichen Verkehrs,</li>
<li>beim Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Ausrüstungen und</li>
<li>von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen nach der Gefahrstoffverordnung (siehe hierzu: <a href="http://abgs-gmbh.de/tag/gefahrstoffverordnung/" title="Fachartikel Gefahrstoffverordnung" target="_blank" class="liinternal">News, Kategorie Wissen, Gefahrstoffverordnung</a>).</li>
</ul>
<p>Wesentliche Schwerpunkte der Vorschrift sind:</p>
<ul>
<li>Anlage 1 Grundsätze für die Gestaltung von Sicherheitszeichen</li>
<li>Anlage 2 Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen</li>
<li>Anlage 3 Handzeichen</li>
<li>Anhang 1 Beispiele für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz</li>
<li>Anhang 2 Flucht- und Rettungsplan</li>
</ul>
<p>Abschließend wird versucht, zu den Gliederungspunkten<br />
B – Einwirkungen<br />
C – Betriebsart / Tätigkeiten<br />
D – Arbeitsplatz / Arbeitsverfahren<br />
ein Beispiel auszuwählen.</p>
<p>B – Einwirkungen</p>
<p>Es existieren keine Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften mit Relevanz zur Gaswarntechnik.</p>
<p>C – Betriebsart / Tätigkeiten</p>
<p>BGV C 5 Abwassertechnische Anlagen<br />
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für abwassertechnische Anlagen<br />
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht, soweit ihr Gegenstand durch staatliche Rechtsvorschriften geregelt ist.</p>
<p>Nur der §36, Besondere Prüfbestimmungen, hat Relevanz zur <em>Gaswarntechnik</em>:<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass ortsfeste und nicht ortsfeste Gaswarneinrichtungen vor der ersten Inbetriebnahme und nachfolgend mindestens einmal jährlich, oder, falls vom Hersteller vorgeschrieben, in kürzeren Zeitabständen von einem Sachkundigen auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. Nicht ortsfeste Gaswarneinrichtungen müssen zusätzlich vor jedem Einsatz einer Funktionsprüfung unterzogen werden.<br />
Das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentieren. </p>
<p>D – Arbeitsplatz / Arbeitsverfahren</p>
<p>BGV D 34 Verwendung von Flüssiggas<br />
Die Unfallverhütungsvorschrift gilt für:</p>
<ul>
<li>die Verwendung von Flüssiggas zu Brennzwecken,</li>
<li>Flüssiggasanlagen für Brennzwecke, soweit sie aus Druckgasbehältern versorgt werden,</li>
<li>Flüssiggasverbrauchsanlagen für Brennzwecke, soweit sie aus Druckgasbehältern versorgt werden.</li>
</ul>
<p>Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht, soweit ihr Gegenstand durch staatliche Rechtsvorschriften geregelt ist.</p>
<p>Relevanz zur <em>Gaswarntechnik besteht bei</em> &#8220;besondere Schutzmaßnahmen&#8221;, die auf die Vermeidung des Entstehens von explosionsfähiger Atmosphäre gerichtet sind. Für &#8220;Räume unter Erdgleiche&#8221; hat das besondere Bedeutung. Zur Lecksuche werden Gasspürgeräte eingesetzt und die Ansteuerung der Lüftung kann durch ein Gaswarngerät erfolgen.</p>
<p>Gastautor: <a target="_blank" href="http://www.ingenieurseyfert.de/index.html" title="Sachverständiger und Gutachter für Gasmesstechnik und Technische Ausrüstung" class="liexternal">Dipl.-Ing. Dieter Seyfert</a></p>
<p><div class="note"><div class="noteclassic">Dieser Artikel erscheint in unserer monatlichen Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik. Sie können diese Artikel über den <a href="http://abgs-gmbh.de/feed/" title="RSS-Feed abonnieren" class="liinternal">RSS-Button</a> abonnieren. Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe und Link zu diesem Artikel gestattet.</div></div></p>
<p>© 2011 ABGS GmbH &#8211; Dipl.-Ing. Dieter Seyfert</p>
<p>» Hinweis: Alle Fachartikel finden Sie auch <a href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/uebersicht-fachartikel/" title="Zur Fachartikel-Übersicht" class="liinternal">in dieser Übersicht</a> als PDF-Dokument zum Ausdrucken.</p>
<hr /><h3>Ähnliche Artikel und Seiten lesen:</h3><ul><li><a target="_blank" href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/uebersicht-fachartikel/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Übersicht Fachartikel" class="liinternal">Übersicht Fachartikel</a><br />Auf dieser Seite finden Sie unsere monatliche Fachartikel-Reihe über ausgewählte</li><li><a href="http://abgs-gmbh.de/2008/06/01/wilsdruffer-kubus-in-dresden/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Wilsdruffer Kubus in Dresden" class="liinternal">Wilsdruffer Kubus in Dresden</a><br />Die TLG IMMOBILIEN errichtet auf einem der exponiertesten Grundstücke in</li><li><a href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Vorschriften" class="liinternal">Vorschriften</a><br />Für die Errichtung, Inbetriebnahme, Service und Instandsetzung an Gaswarnanlagen, CO-Warnanlagen,</li></ul><hr /><small>Copyright &copy; 2008-2012 ABGS GmbH - <a href="http://abgs-gmbh.de/" class="liinternal">Daniel Braune - ABGS GmbH</a><br /> Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe gestattet. <br />Eine Verwendung dieses Feeds ohne diesen Angaben auf anderen Webseiten verstößt gegen das Urheberrecht. <br />ABGS ist eine geschützte Marke der ABGS GmbH, Dresden, Deutschland <br />(Digital Fingerprint: 2e2520550a924517da73a67bbaf68388 (38.107.179.222) )</small><hr />Besuchen Sie die Gaswarnspezialisten bei <a href="http://www.facebook.com/Gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Facebook" class="liexternal">Facebook</a>, <a target="_blank" href="http://twitter.com/gasmessung" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Twitter" class="liexternal">Twitter</a> und <a target="_blank" href="http://gplus.to/gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Google+" class="liexternal">Google+</a> oder schauen Sie bei unserem <a target="_blank" href="http://www.gaswarn.blogspot.com/" title="Zu den Gaswarnblog" class="liexternal">Gaswarnblog</a> vorbei.]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abgs-gmbh.de/2011/11/24/gaswarntechnik-unfallverhuetungsvorschriften-teil-2/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>[Fachartikel] Unfallverhütungsvorschriften &#8211; Teil 1</title>
		<link>http://abgs-gmbh.de/2011/11/18/gaswarntechnik-unfallverhuetungsvorschriften-teil-1/</link>
		<comments>http://abgs-gmbh.de/2011/11/18/gaswarntechnik-unfallverhuetungsvorschriften-teil-1/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 09:34:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Braune - ABGS GmbH</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallverhütungsvorschriften]]></category>
		<category><![CDATA[Vorschriften]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abgs-gmbh.de/?p=1387</guid>
		<description><![CDATA[Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) auch Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) können als autonomes Recht von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern erlassen werden. Die Vorschriften sind wie folgt gegliedert: A – <a href="http://abgs-gmbh.de/2011/11/18/gaswarntechnik-unfallverhuetungsvorschriften-teil-1/" title="Den Rest des Artikels lesen">&#187;&#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) auch Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)</strong> können als <strong>autonomes Recht</strong> von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern erlassen werden.<br />
Die Vorschriften sind wie folgt gegliedert:<br />
A – Allgemeine Vorschriften / Betriebliche Arbeitsorganisation<br />
B – Einwirkungen<br />
C – Betriebsart / Tätigkeiten<br />
D – Arbeitsplatz / Arbeitsverfahren</p>
<p><em>In den nachfolgenden Ausführungen soll keine Kurz- oder Zusammenfassung versucht werden. Vielmehr wird schwerpunktmäßig auf wesentliche Gesichtspunkte der Unternehmensführung und beispielhaft auf einen möglichen Einsatz von Gaswarntechnik hingewiesen.</em></p>
<p>A – Allgemeine Vorschriften / Betriebliche Arbeitsorganisation</p>
<p><strong>BGV A 1 Grundsätze der Prävention</strong><br />
Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte. Diese Vorschrift bestimmt die <strong>Pflichten des Unternehmers</strong>, die <strong>Pflichten des Versicherten</strong> und die <strong>Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes</strong>.<br />
<span id="more-1387"></span><br />
<strong>BGV A 2 / DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit</strong><br />
Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergebenden Pflichten zu treffen hat.<br />
Der Unternehmer hat <strong>Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit</strong> zu <strong>bestellen</strong>.<br />
Der Unternehmer kann die erforderliche <strong>arbeitsmedizinische Fachkunde</strong> als gegeben ansehen bei Ärzten die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung &#8220;Arbeitsmedizin&#8221; oder die Zusatzbezeichnung &#8220;Betriebsmedizin&#8221; zu führen.<br />
Der Unternehmer kann die erforderliche <strong>sicherheitstechnische Fachkunde</strong> von Fachkräften für Arbeitssicherheit als nachgewiesen ansehen, wenn diese den Anforderungen dieser Vorschrift genügen.<br />
Der Unternehmer hat die bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich <strong>Bericht</strong> zu erstatten.</p>
<p><strong>BGV A 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel</strong><br />
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt auch für nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.<br />
<strong>Elektrische Betriebsmittel</strong> im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen.<br />
<strong>Elektrotechnische Regeln</strong> im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat.<br />
Als <strong>Elektrofachkraft</strong> im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.   </p>
<p>Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.<br />
Ist bei einer elektrische Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d. h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlagen oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.          </p>
<p>Soweit hinsichtlich bestimmter elektrischer Anlagen und Betriebsmittel keine oder zur Abwendung neuer oder bislang nicht festgestellter Gefahren nur <strong>unzureichende elektrotechnische Regeln</strong> bestehen, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der nachstehenden Absätze eingehalten werden:</p>
<ul>
<li>Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich in sicherem Zustand befinden und sind in diesem Zustand zu erhalten.</li>
<li>Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur benutzt werden, wenn sie den betrieblichen und örtlichen Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf Betriebsart und Umgebungseinflüsse genügen.</li>
<li>Die aktiven Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel müssen entsprechend ihrer Spannung, Frequenz, Verwendungsart und ihrem Betriebsort durch Isolierung, Lage, Anordnung oder fest angebrachte Einrichtungen gegen direktes Berühren geschützt sein.</li>
<li>Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen so beschaffen sein, dass bei Arbeiten und Handhabungen, bei denen aus zwingenden Gründen der Schutz gegen direktes Berühren aufgehoben oder unwirksam gemacht werden muss, der spannungsfreie Zustand der aktiven Teile hergestellt oder sichergestellt werden kann oder die aktiven Teile unter Berücksichtigung von Spannung, Frequenz, Verwendungsart und Betriebsort durch zusätzliche Maßnahmen gegen direktes Berühren geschützt werden können.</li>
<li>Bei elektrischen Betriebsmitteln, die in Bereichen bedient werden müssen, wo allgemein ein vollständiger Schutz gegen direktes Berühren nicht gefordert wird oder nicht möglich ist, muss bei benachbarten aktiven Teilen mindestens ein teilweiser Schutz gegen direktes Berühren vorhanden sein.</li>
<li>Die Durchführung der vorher beschriebenen Maßnahmen muss ohne Gefährdung z. B. durch Körperdurchströmung oder durch Lichtbogenbildung, möglich sein.</li>
<li>Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen entsprechend ihrer Spannung, Frequenz, Verwendungsart und ihrem Betriebsort Schutz bei indirektem Berühren aufweisen, so dass auch im Fall eines Fehlers in der elektrischen Anlage oder in dem elektrischen Betriebsmittel Schutz gegen gefährliche Berührungsspannungen vorhanden ist.</li>
</ul>
<p>Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die <strong>Prüfungen</strong> der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durchgeführt werden: </p>
<ul>
<li>vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetrieb-nahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und</li>
<li>in bestimmten Zeitabständen.<br />
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.</li>
</ul>
<p>Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.</p>
<p>Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.</p>
<p>Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind. </p>
<p>Das <strong>Arbeiten an aktiven Teilen</strong> unter Spannung stehender elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist nicht zulässig <em>( Zulässige Abweichungen stehen am Ende dieser Vorschrift )</em>.</p>
<p>Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden.</p>
<p>Das gilt auch für benachbarte aktive Teile der elektrischen Anlage oder des elektrischen Betriebsmittels, wenn diese:</p>
<ul>
<li>nicht gegen direktes Berühren geschützt sind oder</li>
<li>nicht für die Dauer der Arbeiten durch Abdecken oder Abschranken gegen direktes Berühren geschützt worden sind.</li>
</ul>
<p>Das Herstellen des spannungsfreien Zustandes gilt auch für das Bedienen elektrischer Betriebsmittel, die aktiven unter Spannung stehenden Teilen benachbart sind, wenn diese nicht gegen direktes Berühren geschützt sind.</p>
<p><strong>Arbeiten in der Nähe von aktiven Teilen</strong> elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die nicht gegen direktes Berühren geschützt sind, sind nur zulässig, wenn</p>
<ul>
<li>deren spannungsfreier Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt ist,</li>
<li>die aktiven Teile für die Dauer der Arbeiten, insbesondere unter Berücksichtigung von Spannung,  Betriebsort, Art der Arbeit und der verwendeten Arbeitsmittel, durch Abdecken oder Abschranken geschützt worden sind oder</li>
<li>bei Verzicht auf vorstehende Maßnahmen die zulässigen Annäherungen nicht unterschritten werden.</li>
</ul>
<p>Von den vorher genannten Forderungen sind <strong>Abweichungen zulässig</strong>, wenn</p>
<ul>
<li>durch die Art der Anlage eine Gefährdung durch Körperdurchströmung oder durch Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist,</li>
<li>der Unternehmer mit diesen Arbeiten nur Personen beauftragt, die für diese Arbeiten an unter Spannung stehenden aktiven Teilen fachlich geeignet sind und</li>
<li>der Unternehmer weitere technische, organisatorische und persönliche Sicherheitsmaßnahmen festlegt und durchführt, die einen ausreichenden Schutz gegen eine Gefährdung durch Körperdurchströmung oder durch Lichtbogenbildung sicherstellen.</li>
</ul>
<p>wird fortgesetzt </p>
<p>Gastautor: <a target="_blank" href="http://www.ingenieurseyfert.de/index.html" title="Sachverständiger und Gutachter für Gasmesstechnik und Technische Ausrüstung" class="liexternal">Dipl.-Ing. Dieter Seyfert</a></p>
<p><div class="note"><div class="noteclassic">Dieser Artikel erscheint in unserer monatlichen Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik. Sie können diese Artikel über den <a href="http://abgs-gmbh.de/feed/" title="RSS-Feed abonnieren" class="liinternal">RSS-Button</a> abonnieren. Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe und Link zu diesem Artikel gestattet.</div></div></p>
<p>© 2011 ABGS GmbH &#8211; Dipl.-Ing. Dieter Seyfert</p>
<p>» Hinweis: Alle Fachartikel finden Sie auch <a href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/uebersicht-fachartikel/" title="Zur Fachartikel-Übersicht" class="liinternal">in dieser Übersicht</a> als PDF-Dokument zum Ausdrucken.</p>
<hr /><h3>Ähnliche Artikel und Seiten lesen:</h3><ul><li><a target="_blank" href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/uebersicht-fachartikel/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Übersicht Fachartikel" class="liinternal">Übersicht Fachartikel</a><br />Auf dieser Seite finden Sie unsere monatliche Fachartikel-Reihe über ausgewählte</li><li><a href="http://abgs-gmbh.de/2011/11/24/gaswarntechnik-unfallverhuetungsvorschriften-teil-2/" rel="bookmark" title="Permanent Link: [Fachartikel] Unfallverhütungsvorschriften &#8211; Teil 2" class="liinternal">[Fachartikel] Unfallverhütungsvorschriften &#8211; Teil 2</a><br />Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) auch Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) können als autonomes</li><li><a href="http://abgs-gmbh.de/2008/06/01/wilsdruffer-kubus-in-dresden/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Wilsdruffer Kubus in Dresden" class="liinternal">Wilsdruffer Kubus in Dresden</a><br />Die TLG IMMOBILIEN errichtet auf einem der exponiertesten Grundstücke in</li></ul><hr /><small>Copyright &copy; 2008-2012 ABGS GmbH - <a href="http://abgs-gmbh.de/" class="liinternal">Daniel Braune - ABGS GmbH</a><br /> Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe gestattet. <br />Eine Verwendung dieses Feeds ohne diesen Angaben auf anderen Webseiten verstößt gegen das Urheberrecht. <br />ABGS ist eine geschützte Marke der ABGS GmbH, Dresden, Deutschland <br />(Digital Fingerprint: 2e2520550a924517da73a67bbaf68388 (38.107.179.222) )</small><hr />Besuchen Sie die Gaswarnspezialisten bei <a href="http://www.facebook.com/Gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Facebook" class="liexternal">Facebook</a>, <a target="_blank" href="http://twitter.com/gasmessung" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Twitter" class="liexternal">Twitter</a> und <a target="_blank" href="http://gplus.to/gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Google+" class="liexternal">Google+</a> oder schauen Sie bei unserem <a target="_blank" href="http://www.gaswarn.blogspot.com/" title="Zu den Gaswarnblog" class="liexternal">Gaswarnblog</a> vorbei.]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abgs-gmbh.de/2011/11/18/gaswarntechnik-unfallverhuetungsvorschriften-teil-1/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wir bei Google+</title>
		<link>http://abgs-gmbh.de/2011/11/16/wir-bei-google-plus/</link>
		<comments>http://abgs-gmbh.de/2011/11/16/wir-bei-google-plus/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 22:05:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Braune - ABGS GmbH</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Social]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abgs-gmbh.de/?p=1400</guid>
		<description><![CDATA[Über 50 Millionen Benutzer sind mittlerweile auf der neuen Online-Plattform Google+ weltweit registriert. Auf dieser Plattform treffen sich Unternehmen, Institutionen und private Nutzer. Auch die <a href="http://abgs-gmbh.de/2011/11/16/wir-bei-google-plus/" title="Den Rest des Artikels lesen">&#187;&#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Über 50 Millionen Benutzer sind mittlerweile auf der neuen Online-Plattform Google+ weltweit registriert. Auf dieser Plattform treffen sich Unternehmen, Institutionen und private Nutzer. Auch die ABGS GmbH ist nun mit einer eigenen Unternehmensseite vertreten. Rufen Sie in Google+ unsere <a target="_blank" href="https://plus.google.com/113884905411753277234" title="Zu unserer Unternehmensseite bei Google+" class="liexternal">Unternehmensseite &#8220;Gaswarnspezialisten&#8221;</a> auf und nehmen Sie Teil am gemeinsamen Gedankenaustausch.</p>
<p>Wie funktioniert Google+: Jeder Nutzer verfügt über eine Profilseite, auf der er sich vorstellen und Fotos oder Videos hochladen kann. Auf der Pinnwand des Profils können Besucher öffentlich sichtbare Nachrichten hinterlassen oder Notizen und Blogs veröffentlichen. Mit sogenannten Circles kann der Nutzer seine Kontakte in Gruppen aufteilen und somit verschiedene Informationen mit bestimmten Circles teilen.</p>
<p>Wir freuen uns natürlich wenn Sie unserer Unternehmensseite ein +1 vergeben. Sie haben unter jedem Artikel die Möglichkeit dazu.<span id="more-1400"></span></p>
<p>Den Direktlink finden Sie auch rechts in unserer Sidebar unter Netzwerk. Klicken Sie einfach auf den Google+-Button. Achtung: Für die vollständige Nutzung von Google+ ist eine Anmeldung erforderlich.</p>
<p><span style="font-size: x-small;">Google+ ist eine geschützte Marke der Google Inc., Mountain View CA, USA</span></p>
<hr /><h3>Ähnliche Artikel und Seiten lesen:</h3><ul><li><a href="http://abgs-gmbh.de/adresse-anfahrt/" rel="bookmark" title="Permanent Link: So finden Sie zu uns" class="liinternal">So finden Sie zu uns</a><br />Geschäftsadresse
ABGS GmbH Aehnelt &amp; Braune Gaswarn- und Systemtechnik

Stephensonstraße 22

D-01257 Dresden-Leuben

Anfahrt</li><li><a href="http://abgs-gmbh.de/impressum/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Impressum" class="liinternal">Impressum</a><br />Impressum gemäß § 5 TMG
Die ABGS GmbH Aehnelt &amp; Braune</li></ul><hr /><small>Copyright &copy; 2008-2012 ABGS GmbH - <a target="_blank" href="http://abgs-gmbh.de/" class="liinternal">Daniel Braune - ABGS GmbH</a><br /> Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe gestattet. <br />Eine Verwendung dieses Feeds ohne diesen Angaben auf anderen Webseiten verstößt gegen das Urheberrecht. <br />ABGS ist eine geschützte Marke der ABGS GmbH, Dresden, Deutschland <br />(Digital Fingerprint: 2e2520550a924517da73a67bbaf68388 (38.107.179.222) )</small><hr />Besuchen Sie die Gaswarnspezialisten bei <a href="http://www.facebook.com/Gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Facebook" class="liexternal">Facebook</a>, <a target="_blank" href="http://twitter.com/gasmessung" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Twitter" class="liexternal">Twitter</a> und <a target="_blank" href="http://gplus.to/gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Google+" class="liexternal">Google+</a> oder schauen Sie bei unserem <a target="_blank" href="http://www.gaswarn.blogspot.com/" title="Zu den Gaswarnblog" class="liexternal">Gaswarnblog</a> vorbei.]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abgs-gmbh.de/2011/11/16/wir-bei-google-plus/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>[Fachartikel] Explosionsschutzverordnung</title>
		<link>http://abgs-gmbh.de/2011/11/07/gaswarntechnik-explosionsschutzverordnung/</link>
		<comments>http://abgs-gmbh.de/2011/11/07/gaswarntechnik-explosionsschutzverordnung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 07:44:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Braune - ABGS GmbH</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Explosionsschutzverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorschriften]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abgs-gmbh.de/?p=1359</guid>
		<description><![CDATA[Die Elfte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung &#8211; 11.GSGV) vom 27.09.2002 ist die deutsche Fassung der Richtlinie 94/9/EG (Hersteller- oder Produktrichtlinie). Sie ist eine verbindliche Rechtsnorm. <a href="http://abgs-gmbh.de/2011/11/07/gaswarntechnik-explosionsschutzverordnung/" title="Den Rest des Artikels lesen">&#187;&#187;</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Elfte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung &#8211; 11.GSGV) vom 27.09.2002 ist die deutsche Fassung der Richtlinie 94/9/EG (Hersteller- oder Produktrichtlinie). Sie ist eine verbindliche Rechtsnorm.</p>
<p><em>In den nachfolgenden Ausführungen soll keine Kurz- oder Zusammenfassung der Explosionsschutzverordnung versucht werden. Vielmehr soll die Gaswarntechnik entsprechend eingeordnet werden.</em></p>
<p>§1 Anwendungsbereich<br />
Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen von:</p>
<ul>
<li>1. Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen,</li>
<li>2. Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die im Hinblick auf Explosionsgefahren jedoch für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen im Sinne der Nummer 1. erforderlich sind oder dazu beitragen ( im Folgenden „Vorrichtungen im Sinne des § 1 Nr. 2“ genannt ) und</li>
<li>3. Komponenten, die in Geräten und Schutzsystemen im Sinne der Nummer 1. eingebaut werden sollen.</li>
</ul>
<p>§2 Begriffsbestimmungen<br />
Im Sinne dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:<span id="more-1359"></span></p>
<ul>
<li>1. Als <strong>Geräte</strong> gelten Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder ortsbewegliche Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungsteile, sowie Warn- und Vorbeugungssysteme, die einzeln oder kombiniert Energien erzeugen oder übertragen, speichern, messen, regeln, umwandeln oder verbrauchen oder zur Verarbeitung von Werkstoffen bestimmt sind und die eigene potentielle Zündquellen aufweisen und dadurch eine Explosion verursachen können.</li>
<li>2. Als <strong>Schutzsysteme</strong> werden alle Vorrichtungen mit Ausnahme der Komponenten der vorstehend definierten Geräte bezeichnet, die anlaufende Explosionen umgehend stoppen oder den von einer Explosion betroffenen Bereich begrenzen und als autonome Systeme gesondert in Verkehr gebracht werden.</li>
</ul>
<p><em>Gaswarnanlagen können also Geräte oder Schutzsysteme im Sinne der Explosionsschutzverordnung sein.</em>    </p>
<ul>
<li>3. Als <strong>Komponenten</strong> gelten Bauteile, die für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind, ohne jedoch selbst eine autonome Funktion zu erfüllen.</li>
<li>4. Eine <strong>explosionsfähige Atmosphäre</strong> ist ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt.</li>
<li>5. <strong>Explosionsgefährdeter Bereich</strong> ist derjenige Bereich, in dem die Atmosphäre aufgrund der örtlichen oder betrieblichen Verhältnisse explosionsfähig werden kann.</li>
<li>6. Entsprechend dem Verwendungszweck werden die Geräte in <strong>Gerätegruppen</strong> eingeteilt, denen entsprechend dem geforderten Schutzgrad <strong>Gerätekategorien</strong> zugeordnet werden.<br />
(- Gerätegruppen &#8211; siehe Artikel 1 Abs. 3 der Richtlinie 94/9/EG)<br />
(- Gerätekategorien &#8211; siehe Anhang I der Richtlinie 94/9/EG)</li>
<li>7. Bestimmungsgemäße Verwendung ist die Verwendung von Geräten, Schutzsystemen und Vorrichtungen entsprechend der Gerätegruppe und –kategorie und unter Beachtung aller Herstellerangaben, die für den sicheren Betrieb notwendig sind.</li>
</ul>
<p>§3 Sicherheitsanforderungen<br />
Geräte, Schutzsysteme und Vorrichtungen im Sinne des §1 Nr. 2 dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Anhangs II der Richtlinie 94/9/EG entsprechen und bei ordnungsgemäßer Aufstellung, Instandhaltung und bestimmungsgemäßer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen und die Sicherheit von Haustieren oder Gütern nicht gefährden.</p>
<p>§4 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen<br />
Geräte und Schutzsysteme dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn </p>
<ul>
<li>1. die Geräte und Schutzsysteme zusätzlich zu der Kennzeichnung gemäß Anhang II Nr. 1.0.5. der Richtlinie 94/9/EG mit der CE-Konformitätskennzeichnung nach § 5 Abs. 1 und 2 versehen sind und ihnen eine EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang X Buchstabe B der Richtlinie 94/9/EG beigefügt ist, wodurch der Hersteller bestätigt, dass<br />
a) die Geräte und Schutzsysteme den grundlegenden Sicherheitsanforderungen des § 3 entsprechen,<br />
b) die in Artikel 8 Abs. 1 bis 4 der Richtlinie 94/9/EG vorgeschriebenen Verfahren  nach den Anhängen III bis IX der Richtlinie 94/9/EG eingehalten sind und<br />
c) er seine Verpflichtungen gegenüber der von ihm beauftragten zugelassenen Stelle erfüllt hat, und</li>
<li>2. den Geräten und Schutzsystemen vom Hersteller eine Betriebsanleitung nach Anhang II Nr. 1.0.6. der Richtlinie 94/9/EG beigefügt ist.</li>
</ul>
<p>Nr. 1 gilt für Vorrichtungen im Sinne des §1  Nr. 2 entsprechend</p>
<p>Nr. 1 und 2 gelten mit Ausnahme der Kennzeichnungsbestimmungen und der Vorschriften zur CE-Kennzeichnung für Komponenten entsprechend. Komponenten dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt hat, durch die die Konformität der Komponenten mit den für sie geltenden Bestimmungen erklärt wird und aus der die Merkmale dieser Komponenten sowie die Bedingungen für ihren Einbau in ein Gerät oder Schutzsystem zu ersehen sind, die dazu beitragen, dass die für fertiggestellte Geräte oder Schutzsysteme geltenden grundlegenden Anforderungen erfüllt werden. Komponenten, an denen eine CE-Kennzeichnung angebracht ist, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden.  </p>
<p>Die Unterlagen und der Schriftwechsel betreffend die in Nr. 1 Buchstabe b.) genannten Konformitätsbewertungsverfahren sind in einer von der zugelassenen Stelle akzeptierten Sprache abzufassen.</p>
<p>Unterliegen die Geräte, Schutzsysteme und Vorrichtungen im Sinne des § 1 Nr. 2 auch anderen Rechtsvorschriften, die die CE-Kennzeichnung vorschreiben, wird durch die CE-Kennzeichnung auch bestätigt, dass die Geräte, Schutzsysteme und Vorrichtungen im Sinne des § 1 Nr. 2 ebenfalls den Bestimmungen dieser anderen einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen. Für eine Übergangszeit existieren Sonderregelungen.      </p>
<p>§5 CE-Konformitätskennzeichnung<br />
Die nach § 4 Nr. 1 erforderliche CE-Konformitätskennzeichnung muss auf jedem Gerät, jedem Schutzsystem und jeder Vorrichtung im Sinne des § 2 Nr. 2 sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht sein.</p>
<p>Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ nach Anhang X der Richtlinie 94/9/EG. Hinter der CE-Kennzeichnung steht die Kennnummer der zugelassenen Stelle, sofern diese in der Produktionsüberwachung tätig wird.  </p>
<p>Es dürfen auf dem Gerät, dem Schutzsystem oder der Vorrichtung im Sinne des § 1 Nr. 2 keine Kennzeichnungen angebracht werden, durch die Dritte hinsichtlich der Bedeutung und des Schriftbildes der CE-Kennzeichnung irregeführt werden können.    </p>
<p>§6 Ordnungswidrigkeiten<br />
siehe § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Gerätesicherheitsgesetzes, seit 05/2004 abgelöst durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) </p>
<p>§7 Übergangsbestimmungen<br />
Die zugelassenen Stellen, die mit der Bewertung der Konformität der bereits vor dem 1. Juli 2003 in Verkehr befindlichen elektrischen Betriebsmittel befasst sind, haben den Ergebnissen der gemäß der Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen in der am 23.März 1994 gültigen Fassung bereits durchgeführten Prüfungen und Kontrollen Rechnung zu tragen.</p>
<p>Gastautor: <a target="_blank" href="http://www.ingenieurseyfert.de/index.html" title="Sachverständiger und Gutachter für Gasmesstechnik und Technische Ausrüstung" class="liexternal">Dipl.-Ing. Dieter Seyfert</a></p>
<p><div class="note"><div class="noteclassic">Dieser Artikel erscheint in unserer monatlichen Fachartikel-Reihe über ausgewählte Themen der Gaswarntechnik, Gasmesstechnik, Gebäudetechnik und Sicherheitstechnik. Sie können diese Artikel über den <a href="http://abgs-gmbh.de/feed/" title="RSS-Feed abonnieren" class="liinternal">RSS-Button</a> abonnieren. Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe und Link zu diesem Artikel gestattet.</div></div></p>
<p>© 2011 ABGS GmbH &#8211; Dipl.-Ing. Dieter Seyfert</p>
<p>» Hinweis: Alle Fachartikel finden Sie auch <a href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/uebersicht-fachartikel/" title="Zur Fachartikel-Übersicht" class="liinternal">in dieser Übersicht</a> als PDF-Dokument zum Ausdrucken.</p>
<hr /><h3>Ähnliche Artikel und Seiten lesen:</h3><ul><li><a target="_blank" href="http://abgs-gmbh.de/vorschriften/uebersicht-fachartikel/" rel="bookmark" title="Permanent Link: Übersicht Fachartikel" class="liinternal">Übersicht Fachartikel</a><br />Auf dieser Seite finden Sie unsere monatliche Fachartikel-Reihe über ausgewählte</li><li><a href="http://abgs-gmbh.de/2011/02/17/fachartikel-system-der-vorschriften/" rel="bookmark" title="Permanent Link: [Fachartikel] System der Vorschriften" class="liinternal">[Fachartikel] System der Vorschriften</a><br />[Fachartikel-Reihe] Mit dieser und den nachfolgenden Ausführungen in der Kategorie</li><li><a href="http://abgs-gmbh.de/2011/05/13/geraete-und-produktsicherheitsgesetz-gaswarntechnik-teil1/" rel="bookmark" title="Permanent Link: [Fachartikel] Geräte- und Produktsicherheitsgesetz &#8211; Teil 1" class="liinternal">[Fachartikel] Geräte- und Produktsicherheitsgesetz &#8211; Teil 1</a><br />[Fachartikel] Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ist eine verbindliche Rechtsnorm</li></ul><hr /><small>Copyright &copy; 2008-2012 ABGS GmbH - <a href="http://abgs-gmbh.de/" class="liinternal">Daniel Braune - ABGS GmbH</a><br /> Eine Einbindung in fremde Webseiten ist nur ungekürzt und mit Quellenangabe gestattet. <br />Eine Verwendung dieses Feeds ohne diesen Angaben auf anderen Webseiten verstößt gegen das Urheberrecht. <br />ABGS ist eine geschützte Marke der ABGS GmbH, Dresden, Deutschland <br />(Digital Fingerprint: 2e2520550a924517da73a67bbaf68388 (38.107.179.222) )</small><hr />Besuchen Sie die Gaswarnspezialisten bei <a href="http://www.facebook.com/Gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Facebook" class="liexternal">Facebook</a>, <a target="_blank" href="http://twitter.com/gasmessung" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Twitter" class="liexternal">Twitter</a> und <a target="_blank" href="http://gplus.to/gaswarnspezialisten" title="Zu den Gaswarnspezialisten bei Google+" class="liexternal">Google+</a> oder schauen Sie bei unserem <a target="_blank" href="http://www.gaswarn.blogspot.com/" title="Zu den Gaswarnblog" class="liexternal">Gaswarnblog</a> vorbei.]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abgs-gmbh.de/2011/11/07/gaswarntechnik-explosionsschutzverordnung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

